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Klimabilanz in Kulturbetrieben

Bund lässt messen und macht Druck

 

Archive, Bibliotheken, Museen u.a. kulturbewahrende Einrichtungen werden als Orte der geistigen Auseinandersetzung geschätzt. Zugleich sind es aber auch wirtschaftliche Betriebe, die zunehmend dazu befragt und beurteilt werden, wie sie es mit Umwelt und Klima halten. Das Mantra, als Kultureinrichtung sei man per se prädestiniert für den Erhalt einzigartiger Güter – also auch der Umwelt und des Klimas –, wird von einer umweltbewussten Öffentlichkeit immer kritischer hinterfragt und konsequent überprüft. Nun will der Bund zum einen genauer wissen, wie es sich mit der Klimabilanz hiesiger Kulturbetriebe verhält, und zum anderen sollen – zunächst im Filmwesen – Fördergelder an klimaschützende Maßnahmen gebunden werden.

Kultureinrichtungen ermitteln ihre Emissionswerte

Die in Halle / Saale ansässige Kulturstiftung des Bundes beobachtet, dass viele Kulturbetriebe einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten wollen; zugleich beklagen sie „fehlende Mittel, bürokratische Strukturen und unzureichendes Handlungswissen, um konkrete Maßnahmen umzusetzen. So ist die Klimawirkung der Kunst in Deutschland ein blinder Fleck.“ Um konkrete Hilfe zu leisten, hat die Kulturstiftung das Pilotprojekt „Klimabilanzen in Kulturinstitutionen“ initiiert. 19 Kulturbetriebe, darunter Museen, Theater, Konzerthäuser, Gedenkstätten und Bibliotheken, werden über einen Zeitraum von vier Monaten dabei unterstützt, „eine Klimabilanz zu erstellen und den eigenen CO2-Fußabdruck zu ermitteln. Ziel ist es, modellhaft den Prozess der Klimabilanzerstellung im Kulturbereich zu erproben, um Kultureinrichtungen ein Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität aufzeigen. In einem viermonatigen Prozess erhalten die teilnehmenden Einrichtungen sowohl Unterstützung bei der Bilanzierung, um Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen zu erzielen, als auch ein spezifisches Klima-Coaching, um den Wissenstransfer im Haus über ein verbessertes Umwelthandeln zu gestalten.“ Und weiter heißt es: „Klimabilanzen sind ein konkretes Instrument, um eine CO2-Statusanalyse vorzunehmen: Wie groß ist der CO2-Footprint der Organisation, auf welche Aktivitätsfelder verteilen sich die Emissionen und wo können wesentliche Verbesserungen erzielt werden? Mittels einer Klimabilanz können Kulturinstitutionen Forderungen nach nachhaltigem und umweltfreundlichem Handeln nachkommen und ihre Glaubwürdigkeit verbessern, indem sie selber entschlossen an einer veränderten Praxis arbeiten.“ (Anm. 1)
Besonders folgende Emissionsquellen werden genauer untersucht: „Infrastruktur (Strom- und Wasserverbrauch, Wärme / Kälte, Abfall), Mobilität (der Mitarbeiterinnen, der Besucher, der Künstler und der Gegenstände / Transporte) sowie Beschaffung (für Werkstätten, Verwaltung oder Gastronomie). Mittels dieser Daten erhält jedes Haus eine Aufstellung und Analyse seiner Zahlen, um relevante Einsparpotenziale identifizieren und Handlungsempfehlungen daraus ableiten zu können.“ (Anm. 2) Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen ab Mitte Mai 2021 als Online-Publikation zum kostenfreien Download auf der Website der Kulturstiftung des Bundes bereitstehen.

Fördergelder an Auflagen binden

Mitte Januar 2021 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2022 sollen „Filmemacher bei Projekten stärker auf die Umwelt achten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will festschreiben, dass Filmteams zum Beispiel eine Klimabilanz aufstellen müssen, wenn sie Fördergelder vom Bund bekommen wollen. «Ich wünsche mir, dass die Branche hier Vorbild und Vorreiterin wird».“ (Anm. 3) Konkret geht es in dem Entwurf u.a. „um die Berücksichtigung fairer Arbeitsbedingungen, der Belange der Menschen mit Behinderung und Diversität“ (§ 2), um die „Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit im Verwaltungsrat und im Präsidium der Filmförderungsanstalt“ (§ 12) und um die „Verpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Filmproduktion“ (§ 59 a). Zur „Ökologisch nachhaltigen Herstellung von Filmen“ heißt es weiter: „(1) Förderhilfen gemäß § 59 werden nur gewährt, wenn bei der Herstellung des Films wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen werden. (…) (12) Der Hersteller muss den durch die Produktion des Films verursachten Ausstoß von Treibhausgasen mittels eines CO2-Rechners nachweisen.“ Die Einzelheiten werden in einer gesonderten Richtlinie geregelt. (Anm. 4)

Changemaker bereits aktiv

Derweil hat eine Gruppe junger Filmschauspieler/innen die Initiative „Changemakers.film“ ins Leben gerufen, deren Ziel es ist, „die Filmbranche umweltfreundlicher zu machen“. Das scheint auch nötig, denn „die Produktion eines Kinospielfilms verursacht einen CO2-Ausstoß zwischen einhundert und eintausend Tonnen!“ Auf dem Weg zum »Green Storytelling«, bei der die gespielte Rolle Vorbildcharakter für den Zuschauer hat, sind die Akteure auch dem Vorwurf ausgesetzt, die „künstlerische Freiheit“ einzuschränken. (Anm. 5)
Zu den 13 Eckpunkten der Freiwilligen Selbstverpflichtung »Grünes Drehen« zählen u.a. Reisen und Transport (Bahn statt Pkw oder Flug), Catering (biologische, regionale und saisonale Lebensmittel), Kostüm (Secondhand und Fundus), Maske (ohne Mikroplastik), Plastik-, Abfallvermeidung & Recycling, Transparenz. Die Initiative hat erkannt: „Fördergelder werden immer stärker an verpflichtende Richtlinien zum Grünen Drehen gebunden sein. Wir wollen jetzt die Chance nutzen und unsere Visionen und Ziele einbringen, um unsere Branche nachhaltig und vielfältig in unser aller Interesse zu verändern.“ (Anm. 6)
Da die Filmbranche laut Kulturstaatsministerin Grütters zu „Vorbild und Vorreiterin“ werden soll, liegt die Vermutung nahe, dass in absehbarer Zeit auch andere Kultursparten zu mehr Nachhaltigkeit „ermuntert“ werden könnten.

Berthold Schmitt, Herausgeber Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Klima-Pilotprojekt in Kultureinrichtungen, in: Kulturstiftung des Bundes, 10.03.2021; Abfrage: 08.04.2021
Anm. 2: Kulturstiftung des Bundes fördert Klima-Pilotprojekt in Kultureinrichtungen, a.a.O.
Anm. 3: Gesetzentwurf: Filmemacher sollen mehr auf Umwelt achten, in: dpa, 13.01.2021
Anm. 4: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, in: www.bundesregierung.de; Abfrage: 08.04.2021
Anm. 5: Die Changemaker vom grünen Set. Wir lieben gute Filme! Aber sie zu drehen, setzt viele Treibhausgase frei, in: Chrismon. Das evangelische Magazin, 2/201, S. 20 f.
Anm. 6: vgl. changemakers.film; Abfrage: 08.04.2021

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb, eins 2021, S. 44 f.