Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Was bedeutet eigentlich … Blackout?

Ein Szenario, das durch die Energiekrise neue Aktualität erfahren hat

 

Das Jahr 2022 hat westeuropäische Gesellschaften mit Herausforderungen konfrontiert, die für viele jenseits des Vorstellbaren lagen. Krieg? Inflationsrate bis zehn Prozent? Energieknappheit? Pandemie und Klimawandel obendrein. Seither ahnen wir, wie fragil und kostbar unsere Gesellschaftsform ist und zugleich staunen wir, wie vernetzt, abhängig und anfällig unsere Lebensadern sind. Aktuell zeigt sich dies besonders drastisch bei der Energiesicherheit. Der Krieg in der Ukraine und die zunehmende Umstellung auf erneuerbare Energien (Risiko „Dunkelflaute“) haben dazu beigetragen, dass in Deutschland die Sorge vor einem sog. Blackout gewachsen ist. Tatsächlich würde ein Blackout unausweichlich auch Archive, Bibliotheken, Museen und andere kulturbewahrende Einrichtungen treffen. Was aber ist ein Blackout überhaupt und wie können Kulturbetriebe sich darauf vorbereiten?

Was ist ein Blackout?

Der Anglizismus Blackout steht für einen temporären Ausfall von Funktionen. Ursprünglich kommt das Wort aus der englischen Theatersprache und bezeichnet eine plötzliche Verdunkelung der Scheinwerfer am Ende einer Szene. Inzwischen gebrauchen viele Fachgebiete den Begriff, darunter Börsenwesen oder Medizin. Am weitesten verbreitet ist die Sorge vor einem Blackout in Bezug auf sog. Kritische Infrastrukturen (KRITIS), insbesondere Energieversorgung, Gesundheitswesen, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr. Hierzulande wird Blackout in erster Linie mit einem Stromausfall assoziiert, der weitreichende Konsequenzen haben kann, da zahlreiche andere stromabhängige Netze davon betroffen wären, darunter Telekommunikation, IT, Mobilfunk oder Wasser- und Energieversorgung. Gründe für einen Blackout können Naturkatastrophen, Terrorismus, Hackerangriffe, Unglücksfälle oder ein Stromausfall in einem Kraftwerk sein. (Anm. 1) Weitere Ursache können Schwankungen jenes Wertes (50 Hertz) sein, mit dem in Europa Strom durch die Leitungen fließt. Massive Abweichungen vom Referenzwert können zu Frequenzstörungen oder zum Zusammenbruch des Netzes führen. Mögliche Konsequenzen eines solchen Ausfalls oder einer Unterbrechung: In der betroffenen Region fallen unter anderem Licht, Telefon, Computer, Ampeln, Geldautomaten, Tankstellen, Heizung und fließendes Wasser aus – das kann für Stunden oder auch für Tage sein.

Wie wahrscheinlich ist ein Blackout?

Nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist „ein großflächiger und langandauernder Stromausfall äußerst unwahrscheinlich. (…) Das Energieversorgungssystem verfügt über zahlreiche Sicherungsmechanismen, die selbst bei größeren Störungsereignissen einen Zusammenbruch des Übertragungsnetzes verhindern sollen. Doch auch wenn großflächige und langandauernde Stromausfälle sehr unwahrscheinlich sind, können sie und vor allem kleinere und regional begrenzte Stromausfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Abhängigkeit fast aller Kritischen Infrastrukturen von der Stromversorgung macht entsprechende Notfallkonzepte nötig.“ Für das entsprechende Krisenmanagement halten Länder und Kommunen Checklisten, Hilfen und Empfehlungen vor. (Anm. 2)

Höchsten Schutz genießt die sog. Kritische Infrastruktur

Der Ausdruck „Kritische Infrastruktur“ (KRITIS) bezeichnet eine „Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf einen Mitgliedstaat hätte.“ (Anm. 3) Innerhalb der KRITIS unterscheidet man zwischen technischen Basisinfrastrukturen, die z.B. die Versorgung mit Energie, Trinkwasser, Kommunikation sowie Transport und Verkehr gewährleisten, und sozioökonomischen Infrastrukturen, die die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Gesundheit, Rettungsdienste und das Finanzwesen umfassen. Die zur Kritischen Infrastruktur zählenden Sektoren werden hierzulande durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. (Anm. 4) Kein Bestandteil der BSI-KritisV sind hingegen der Staat, die Verwaltung und die Kultur. Für Letztere gibt es jedoch eigene Empfehlungen.

Der Notfallplan Gas schützt die Kulturbetriebe nicht, aber …

Konkreter – auch mit Blick auf die Auswahl besonders zu schützender Kultureinrichtungen – sind dagegen die im September 2022 veröffentlichten Empfehlungen, die unter Federführung der Kultusministerkonferenz entstanden sind. Die Empfehlungen basieren aus dem „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“, der ein dreistufiges Interventionsverhalten vorsieht. Seit Juni 2022 gilt die Alarmstufe. Sollte die Notfallstufe eintreten, regelt die Bundesnetzagentur „in Abstimmung mit den Netzbetreibern, wie das noch vorhandene Gas verteilt wird. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt und müssen nach Möglichkeit bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Zu ihnen gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, aber auch Gaskraftwerke, weil sie in vielen Haushalten die Wärmeversorgung sicherstellen.“ (Anm. 5) Davon ausgehend heißt es in den erwähnten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz: „Dies könnte für Kultureinrichtungen, die nach der derzeitigen Rechtslage nach ihrer Funktion zum Großteil nicht zur durch EU-Recht priorisierten Infrastruktur zählen, die kurz- oder längerfristige teilweise oder vollständige Reduktion der Gasversorgung bedeuten. (…) Die unterbliebene Priorisierung nach EU-Recht hindert den Bundeslastverteiler aber nicht an der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas von Kultureinrichtungen. Denn eine ausnahmslose Anordnung der Reduzierung des Gasverbrauchs würde bei Kulturgut bewahrenden Einrichtungen mit speziellen konservatorischen Anforderungen zu massiven und irreversiblen Schäden für das kulturelle Erbe führen.“ (Anm. 6)

… Ausnahmen sind möglich

Hierzulande setzt sich u.a. das bereits erwähnte BBK für den Schutz von Medien und Kultur in Krisensituationen ein: Während über Medien (Fernsehen und Radio) die Bevölkerung informiert, gewarnt und alarmiert werden kann, dienen Archive, Museen, Bibliotheken und Kulturdenkmale der Aufbewahrung und Vermittlung identitätsstiftender Kulturgegenstände und Dokumente. Ihr Verlust kann Gesellschaften erschüttern – man spricht auch von einer symbolischen Kritikalität. Arbeitsgrundlage des BBK ist die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut. (Anm. 7)
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli 2022 die „Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ (Resilienz-Strategie) verabschiedet und mit Blick auf den Schutz von Kulturgut formuliert: „Das Ziel des Kulturgutschutzes ist es, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Dies schließt den Schutz Kulturgut bewahrender Einrichtungen sowie anderer Stätten, die für das Kulturerbe von Interesse sind, ein.“ (Anm. 8)
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesnetzagentur „aufgefordert, bei der Abwägung der zu treffenden Maßnahmen im Fall der Gasnotlage eine entsprechende Handhabung im Sinne des Erhalts des kulturellen Erbes zu ermöglichen und bei einer Abwägungsentscheidung im Fall der Notfallstufe solche Kultureinrichtungen bei der Gaszufuhr besonders zu berücksichtigen, die Kulturgut von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe bewahren und die aus konservatorischen Gründen zur Abwendung von Schäden auf die hinreichende und stabile Gasversorgung angewiesen sind.“ (Anm. 9)

Zu priorisierende Einrichtungen nach Gesichtspunkten des Kulturgutschutzes

„Welche Einrichtungen Kulturgut `von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe´ bewahren und inwieweit sie zur Abwendung von Schäden auf die hinreichende und stabile Versorgung mit Gas angewiesen sind, ist von den Trägerinnen und Trägern der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen im Austausch mit diesen Einrichtungen und ausgehend von den vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelten Kriterien zu ermitteln. Hierbei ist die fachliche Einzelfallprüfung maßgeblich. Anhaltspunkte für die Bedeutung des Kulturguts können bestehende Instrumente und Einordnungen des Kulturgutschutzes und für die Klassifizierung von Kulturgut geben.“

• Kulturgut, das zum Weltdokumentenerbe der UNESCO gehört
• National wertvolles Kulturgut“ nach § 7 KGSG
• Kulturgut, das bis zum 31. Juli 2017 als „national wertvolles Archivgut“ in die Länderverzeichnisse national wertvollen Archivguts eingetragen worden ist
• Kulturgut, das in die Listen beweglicher Kulturdenkmale der Länder Baden-Württemberg und Hamburg aufgenommen worden ist
• Kulturgut, das durch eine Erwerbungsförderung des Bundes formal als Kulturgut „von gesamtstaatlicher Bedeutung“ und / oder durch eine Erwerbsförderung der Kulturstiftung der Länder (KSL) formal als Kulturgut „nationalen Ranges“ klassifiziert worden ist
• Schriftliches Kulturgut, das durch eine Projektförderung der von Bund und Ländern getragenen „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) als Kulturgut mit einer überregionalen, herausragenden (kultur-) historischen oder wissenschaftlichen Bedeutung eingestuft worden ist (Anm. 10)

Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?

Mit Blick auf die Gesamtheit unserer Archive, Bibliotheken, Museen und anderer kulturbewahrender Häuser dürften die von der Kultusministerkonferenz priorisierten Einrichtungen nur einen Bruchteil ausmachen. Was aber können jene Kulturbetriebe tun, die nicht über Exponate oder Deponate „von großer Bedeutung“ verfügen? Um kein Gefühl der Ohnmacht gegenüber einem Risiko wie dem Blackout aufkommen zu lassen, sollten alle kulturelle Organisationen geeignete Vorkehrungen treffen, um mögliche Gefahren besser einschätzen und im Bedarfsfalle souverän bewältigen zu können. Selbstwirksamkeit ist der Schlüssel! Wie ist die aktuelle Lage? Wohin möchte man? Wie ist das zu bewerkstelligen? Was wird dafür benötigt?

Ein auch für Kulturbetriebe nützliches Instrument der Positionsbestimmung und strategischen Planung ist z.B. die sog. SWOT-Analyse. Das englische Akronym steht für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Risiken). Zentrale Herangehensweisen einer SWOT-Analyse sind:
• Untersuchung des äußeren Umfeldes auf mögliche Gefahren, Risiken und Chancen
• Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen
• Bewertung der Chancen im Hinblick darauf, ob sie durch eine Stärke begünstigt oder durch eine Schwäche behindert werden
• Festlegung von Maßnahmen, die am besten geeignet sind, diese Chancen umzusetzen

Entscheidend für den Erfolg einer SWOT-Analyse sind immer konkrete und am Ziel ausgerichtete Maßnahmen, die konsequent umgesetzt werden müssen. (Anm. 11)

Informationen und Ratgeber stehen bereit

Wo aber soll man im Prozess einer Strategieentwicklung anfangen? Das Rad muss nicht neu erfunden werden! Hier eine erste Orientierung für Möglichkeiten der Analyse und Optimierung der eigenen Situation:
• Gefährdetes Erbe: Notfallevakuierung von Sammlungen; hrsg. von UNESCO, ICCROM, Deutsches Nationalkomitee Blue Shield e.V., 2021
• First Aid and Resilience in Times of Crisis Resources; hrsg. von ICCROM (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property)
• Notfallverbünde in Deutschland
• Almut Siegel, Empfehlungen zur Energieeinsparung und Notfallplanung Energiekrise für Kulturgut bewahrende Einrichtungen, SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut, Oktober 2022

Besonders die Empfehlungen des SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut enthalten eine Reihe praxisnaher Tipps, die teilweise schnell und kostengünstig umgesetzt werden können. Hier eine Auswahl:
• Ersatzbeleuchtung: Leistungsstarke Taschenlampen inklusive Ersatzbatterien; jedoch keine Kerzen oder andere Leuchtmitteln mit offener Flamme!
• Stromersatz / Notstrom: Mobile Netzersatzanlagen (Dieselaggregate). Regelmäßige Wartung dieser Anlagen sowie Bevorratung mit ausreichenden Dieselreserven organisieren!
• Heizung und Klimatisierung: Mobile Klimageräte und Radiatoren für den punktuellen Einsatz zur Stabilisierung der raumklimatischen Bedingungen. Achtung vor Überlastung des örtlichen Stromnetzes! • Einbruch- / Diebstahlschutz: Technische Systeme durch geeignete mechanische und / oder personelle Sicherung kompensieren. Enger Kontakt zur Polizei und / oder zu Sicherheitsdiensten. Batterien in Gefahrenmeldeanlagen regelmäßig prüfen und ggf. ersetzen. Verstärkung durch mechanische Sicherungsmaßnahmen (Schlösser, Riegel, Fensterläden, Jalousien etc.) prüfen.
• Kommunikation: Parallele Kommunikationswege zu Feuerwehr oder Polizei über Mobilfunk vorhalten. Funkgeräte (Walkie-Talkies) für interne Kommunikation
• Information: Batteriebetriebene Radiogeräte sind sinnvoll, da Radiosender bei großflächigem Stromausfall dank Notstromversorgung eine gewisse Zeit lang weitersenden. (Anm. 12)

Empfehlung

Kulturbetriebe sollten Blackout-Szenarien analog zu Katastrophen wie Brand, Hochwasser in theoretischer, vor allem jedoch in praktischer Hinsicht „durchspielen“. Neben Leitung, Administration, Haustechnik, Restauratoren oder Registrars sollten vor allem die Service- und Aufsichtskräfte eines Museums oder Ausstellungshauses auf das Engste in den Prozess der Notfallplanung einbezogen werden.

QEM – Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal
Dr. Berthold Schmitt, Trainer von Service- und Aufsichtspersonal in Museen
Wielandstraße 5, 04177 Leipzig
Tel 0049 / 341 / 5296524; mail@schmitt-art.de; www.aufsicht-im-museum.de

Anm. 1: Vgl. Blackout, in: Wikipedia
Anm. 2: Gibt es Notfallpläne für den Fall eines Stromausfalls in Ländern und Kommunen?, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Quelle: https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html ; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 3: Art. 2 a, Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 08.12.2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, in: EUR-Lex, Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0114 ; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 4: Vgl. Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz; Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/__2.html ; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 5: Notfallplan Gas. Was die Ausrufung der Alarmstufe bedeutet, in: Deutschlandfunk, 23.06.2022; Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/ausrufung-fruehwarnstufe-notfallplan-gas-100.html #Notfallstufe; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 6: Gemeinsame Empfehlungen der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände für Maßnahmen im Kontext einer etwaigen Gasnotlage unter besonderer Berücksichtigung Kulturgut bewahrender Einrichtungen, S. 6 f, 21.09.2022; Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/2127672/3dbb5296585b6d1123dabde4d7bdbafb/2022-09-21-bkm-empfehlungen-data.pdf?download=1 ; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 7: Vgl. Medien und Kultur, in: BBK; Quelle: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/Sektoren-Branchen/Medien-Kultur/medien-kultur_node.html ; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 8: Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, S. 61; Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/BMI22017-resilienz-katastrophen.pdf ;jsessionid=E1748902AA4A722F5D4BF9769AA2792E.1_cid373?__blob=publicationFile&v=2; Abfrage: 08.02.2023
Anm. 9: Gemeinsame Empfehlungen der Kulturministerkonferenz, S. 8.
Anm. 10: ebd., S. 9 ff.
Anm. 11: Vgl. SWOT-Analyse, in: Wikipedia
Anm. 12: Vgl. Almut Siegel, Empfehlungen zur Energieeinsparung und Notfallplanung Energiekrise für Kulturgut bewahrende Einrichtungen, S. 16 ff; Quelle: silk-project.de/wp-content/uploads/CDR_Leitfaden_Energie_BKM_KULTUR_221014_SiLK-2.pdf ; Abfrage: 08.02.2023

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb, eins 2023, S. 44-46.

 

 

Zurück