Gelungene kulturelle Veranstaltungen zeichnen sich auch dadurch aus, dass die Gäste ihren Interessen möglichst frei nachgehen dürfen. Einschränkungen und Verbote können dagegen rasch zu Unmut, Verdruss oder gar Ärger führen. Klassiker in dieser Hinsicht sind das Fotografien bzw. Filmen. Neben rechtlichen Aspekten, mit denen man das Fotografieren gänzlich erlauben, gänzlich untersagen oder partiell zulassen kann, gibt es auch technische Vorkehrungen, um ungewünschtes Fotografieren zu unterbinden.
Blitzlichtgewitter im Museum, im Gebirge, auf der Bühne und beim Konzert
Die weite Verbreitung des Smartphones hat die Entwicklung möglich gemacht, zumindest aber entscheidend beschleunigt: Erst einmal knipsen, aussortieren kann man später. In der Folge wird massenhaft fotografiert und gefilmt. Das gilt nicht nur in Museen, Schlössern, Zoos und „abgeschiedenen“ Naturidyllen, sondern auch bei Lesungen, Konzerten, Theateraufführungen und vielen anderen Events mit Publikum. Während manche Veranstalter das wilde Filmen oder Knipsen ohne Einschränkung zulassen und andere Einrichtungen bestimmte Bereiche für das Fotografieren einrichten (z.B. Selfie-Zone), fühlen sich manche Akteure durch das Blitzlichtgewitter in ihrer Arbeit gestört und verbitten es sich.
Wie auch immer man sich zu dieser Frage positioniert: Man sollte nur solche Regeln erlassen, die juristisch haltbar und zugleich faktisch durchsetzbar sind. Wenig hilfreich und womöglich sogar fahrlässig ist es hingegen, wenn die Leitung einer Einrichtung bezüglich des Fotografierens hehre Ziele formuliert, ihr Service- und Aufsichtspersonal bei der Umsetzung jedoch allein lässt. Das wird früher oder später schiefgehen.
Belege dafür gibt es wiederholt in meinen QEM-Schulungen. In lebhafter Erinnerung ist die Situation in einem der größten Häuser in Trägerschaft der Bundesrepublik Deutschland: Innerhalb einer Sonderausstellung gab es einen Raum mit Exponaten eines privaten Leihgebers, der das Ablichten seiner Werke gänzlich untersagt hat. Da das Fotografieren in anderen Abschnitten derselben Ausstellung hingegen gestattet war, haben nicht wenige Gäste die „Grenze“ übersehen oder ignoriert. Für solche Vorkommnisse besagte die (mündliche!) Dienstanweisung: Fordern Sie den Gast auf, den Film aus der Kamera zu nehmen bzw. das digitale Foto umgehend zu löschen! So ein tiefer Eingriff in die Rechte des Gegenübers kann ab und an gut gehen. Was aber, wenn ein Besucher eine belastbare Auskunft darüber verlangt, auf welcher juristischen Basis das Löschen gefordert wird? Da muss die betroffene Service- und Aufsichtskraft sachlich exzellent informiert, rhetorisch gut aufgestellt sowie stressresistent und psychisch bestens gewappnet sein. Hand aufs Herz: Wie viele derart qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat Ihr Haus? Und: Darf man das Service- und Aufsichtspersonal getreu des Mottos „Ihr seid die Profis!“ mit derart komplexen Sachverhalten allein lassen? Nein, sollte man freilich nicht. Das Mindeste, was ein Kulturbetrieb der Servicekraft bereitstellen sollte, ist die sog. Sprachregelung. Sie erklärt und begründet einen bestimmten Sachverhalt kurz und bündig und sie bildet die offizielle und einheitliche Position des Hauses ab.
Technische Lösung: Verschließbare Handyhülle
Besonders bei Konzerten in der Rock- und Popszene haben das Filmen und Fotografieren einen bedeutenden Stellenwert. Zum einen gestalten die Besucher die Atmosphäre des Konzertes mit und machen zudem durch das Teilen ihrer Aufzeichnungen auf die Band aufmerksam. Aber rasch kann die Grenze überschritten sein, sodass die Veranstaltung in einem Blitzlichtgewitter untergeht und das Erleben des Bühnengeschehens leidet. Handyfreie Konzerte werden übrigens auffällig oft von Rock- und Metalbands gewünscht. Die britische Pop-Rock-Band Coldplay, mit mehr als 100 Millionen verkauften Alben der weltweit erfolgreichste und einflussreichste Musical-Act des 21. Jahrhunderts, wollte bei der Europa-Tournee 2024 kein generelles Handyverbot, wünschte sich aber zu ihrem Titel „A sky full of stars“: „Nur diesen einen Song, keine Kameras, keine Handys, nichts Elektronisches. Nur wir! Eure Handys in die Hosentasche und eure Hände zum Himmel“, forderte Chris Martin das Publikum auf. Doch natürlich hält sich nicht jeder an so eine Bitte.“ (Anm. 1)
Um tatsächlich frei von Smartphones zu sein, beschreiten immer mehr Konzert- und Bühnenveranstalter sowie Schulen, die zum Beispiel ungestörte Lernräume wünschen, einen anderen Weg: Am Eingang der Einrichtung werde bestimmte Beutel für Handys bereitgehalten, die nur in festgelegten Bereichen innerhalb des Veranstaltungsortes oder Gebäudes mit einem speziellen Magneten geöffnet werden können. Die Lösung funktioniert ähnlich wie die Diebstahlsicherung von Textilien im Einzelhandel. Dabei werden sog. Warensicherungsetikette an der Kleidung angebracht, die bei Diebstahl Alarm auslösen oder die Ware unbrauchbar machen. Die in Deutschland bereits seit 1987 gebräuchlichen Sicherungen funktionieren entweder mechanisch oder elektronisch. Bei mechanischen Etiketten können zum Beispiel Farbpatronen enthalten sein, die sich nur mit einem Spezialwerkzeug oder mit erheblichem Zeitaufwand entfernen lassen.
Dagegen löst beim Elektronischen Artikelsicherungssystem (EAS) beim Annähern der gesicherten Ware an eine Antenne, die sich meist zwischen Ladenkasse und Ausgang befindet, einen Alarm aus. Derzeit weit verbreitete elektronische Warensicherungssysteme sind radiofrequente (RF), elektromagnetische (EM) oder akustomagnetische (AM) Etiketten sowie RFID-Tags. Ein noch vergleichsweise neuer Trend bei der Warensicherung ist die sog. Quellensicherung, bei der die Sicherungselemente direkt in das Produkt oder die Produktverpackung integriert sind. Beim regulären Bezahlvorgang werden Warensicherungsetiketten entfernt oder deaktiviert. (Wikipedia)
Wie kommt man an verschließbare Handytaschen?
Zu den bekanntesten Anbietern abschließbarer Taschen für Smartphones zählen die amerikanische Firma Yondr und das australische Unternehmen PhoneLocker. Zentraler Unterschied: Das besonders auf dem US-Markt vertretene Yondr vermietet seine Handytaschen vorübergehend oder im Rahmen eines jährlichen Abonnementmodells. Dagegen wird man bei PhoneLocker, das in Europa und auch in Deutschland verbreitet ist, durch Kauf zum Eigentümer der Taschen. PhoneLocker ist besonders präsent im Bereich Schulen, da immer mehr Länder dazu übergehen, die Nutzung von Mobiltelefonen im Unterricht zu verbieten, jüngst England und die Niederlande. Um die Akzeptanz der Taschen bei Schülerinnen und Schülern aber auch bei Organisationen zu erhöhen, können die Beutel nach eigenen Präferenzen gestaltet sein. Die Handytaschen beider Hersteller sind maschinenwaschbar und gelten als langlebig. (Anm. 2)
Wie erhält man sein Smartphone zurück?
Nach Ende der Veranstaltung bzw. nach Verlassen des definierten Teilbereiches, in dem keine Smartphones genutzt werden dürfen, lösen entweder Servicekräfte mit entsprechenden Magneten den Verschluss oder man passiert bestimmte Positionen, an denen die Magneten montiert sind.
Ja, das System der verschließbaren Handyhüllen geht – ähnlich wie bei Mediaguides – mit zusätzlichen Kosten und einem Mehraufwand für das Personal einher. Aber wie heißt die Alternative? Foto und Film ohne Grenzen (Blitzlicht!) oder aber Verbote, die praktisch kaum umsetzbar sind? Gutes Service- und Aufsichtspersonal ist keine Glückssache! Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen nicht nur, WAS zu tun ist, sondern sie verstehen auch das WESHALB und sie beherrschen das WIE. Dazu aber muss man das Personal befähigen und technisch unterstützen.
QEM – Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal
Dr. Berthold Schmitt, Trainer von Service- und Aufsichtspersonal in Museen
Wielandstraße 5, 04177 Leipzig
Tel 0049 / 341 / 5296524
mail@schmitt-art.de; www.aufsicht-im-museum.de
Anm. 1: Samira Straub, Momente statt Mitschnitte. Handyverbote auf Konzerten: Überfällig oder übergriffig? in: SWR Kultur, 30.10.2024; www.swr.de/swrkultur/musik-jazz-und-pop/handy-verbote-auf-konzerten-ueberfaellig-oder-uebergriffig-100.html; Abfrage: 30.01.2025
Anm. 2: Vgl. Yondr-Beutel vs. PhoneLocker, 10.07.2023, in: PhoneLocker, Quelle: phonelocker.com/de/yondr-pouch-vs-phonelocker/; Abfrage: 30.01.2025
Dieser Text ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, eins 2025, S. 62-65.




