Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Leitfaden zum Vereinsrecht

Auch das organisierte Engagement für Kultur unterliegt Regeln

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund 600.000 Vereine. Nicht wenige davon widmen sich dem kulturellen Leben, darunter Literatur, Musik und Theater. Auch im Bereich der Bildenden Kunst ist der Verein eine verbreitete Form der Freiwilligen-Organisation. So gibt es hierzulande nicht nur rund 300 Kunstvereine, sondern auch viele Vereine, die Träger eines Museums sind. Für das Jahr 2015 zählt das Institut für Museumsforschung 1.951 solcher Betriebsmodelle. (Anm. 1)

Museumsshop vs. Ideeller Zweck?

Die häufigste und typische Form eines Vereins ist der sog. „Idealverein“. Als Zusammenschluss, der einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck verfolgt, ist er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Ist das mit dem Betrieb eines Shops oder eines Restaurants vereinbar? Ja, solange „die wirtschaftliche Betätigung unter das sogenannte Nebenzweckprivileg [fällt]. Dieses Nebenzweckprivileg ermöglicht auch Idealvereinen wirtschaftlich tätig zu sein, nämlich dann, wenn diese Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig zu- und untergeordnet ist.“ (Anm. 2)
Im Vereinswesen ist also einiges zu beachten. Die vom Bundesjustizministerium vorgelegte Broschüre bietet nützliche Informationen für die korrekte Gründung, den regulären Betrieb und für die ordnungsgemäße Auflösung eines Vereins. Der Leitfaden richtet sich an Vereinsgründer und -mitglieder und bietet Hilfestellung u.a. zur Gestaltung der Satzung, der Mitgliederversammlungen oder der Vorstandswahl.

Redaktion

Leitfaden zum Vereinsrecht
Hrsg.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Berlin 2016, 62 Seiten

Kostenfreie Bestellung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Tel 030 / 18272272-1
Fax 030 / 1810272272-1
publikationen(at)bundesregierung.de
www.bmjv.de

Anm. 1: Vgl. Statistische Gesamterhebung an den Museen der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2015 (Materialien aus dem Institut für Museumsforschung, Heft 70), Berlin 2016, S. 40; Quelle: http://www.smb.museum/fileadmin/website/Institute/Institut_fuer_Museumsforschung/Publikationen/Materialien/mat70.pdf; Abfrage: 12.08.2017
Anm. 2: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf;jsessionid=10BF12C9BD90D4D9BA7869A395CEE67E.1_cid334?__blob=publicationFile&v=11; Abfrage: 12.08.2017
Anm. 3: Vgl. auch Oliver Scheytt, Kommunales Kulturrecht. Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Kulturveranstaltungen, München 2005 sowie Klaus Winterfeld und Karen Voigt, Optimale Rechts- und Betriebsformen für Kultureinrichtungen (Dresdner Studien zur Kultur; Bd. 4), Leipzig 2006

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, zwei 2017, S. 106.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2017-Ausgabe-2-November.pdf

Zurück