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Gebäude zur Erhaltung des kulturellen Erbes

Überarbeitete Europäische Norm ist erschienen

Eine zentrale Aufgabe von Archiven, Bibliotheken, Museen u.a. kulturbewahrenden Einrichtungen ist es, die ihnen anvertrauten Kunst- und Kulturgüter bestmöglich zu erhalten. Zugleich ist bekannt, dass nicht alle Depots optimale Verhältnisse bieten. So hat 2017 der niedersächsische Landesrechnungshof festgestellt, dass die Lagerbedingungen in kommunalen Museen „vielfach nur bedingt geeignet“ seien, um Sammlungsgegenstände dauerhaft zu erhalten. (Anm. 1)

Auch auf das Gebäude kommt es an

Die fach- und sachgerechte Konservierung von Kulturgütern hat viele Facetten, darunter Materialanalytik, Umwelteinflüsse, Klima, Transport, Verpackung und Lagerung oder Schädlingsbekämpfung. Einen guten Überblick über alle 17 bis einschließlich 2014 erschienenen Regelwerke zur „Erhaltung des kulturellen Erbes“ bietet das DIN-Taschenbuch 409. (Anm. 2) Während sich die dort zusammengestellten Normen vorwiegend mit technischen und handwerklichen Verfahren befassen, geht es in der seit April 2018 herausgegebenen Norm um die Gebäude. „Die Europäische Norm gibt Vorgaben und Leitlinien für den Standort, die Konstruktion und Anordnung von Gebäuden, die speziell für die interne Lagerung aller Arten und Formate von Sammlungen des Kulturerbes vorgesehen sind. Diese Norm gilt für Gebäude, in denen Sammlungen dauerhaft aufbewahrt werden, und sie kann gegebenenfalls als Leitfaden für Räume für Ausstellungen mit kürzerer Laufzeit angewendet werden. In diesem Dokument werden Vorgaben, die sich ausschließlich auf Lagerräume beziehen, durchgehend als solche festgelegt. Wenn Spezifikationen auch für Bereiche wie Ausstellungsgalerien und Lesesäle gelten können, wird auf diese Einsatzbereiche ausdrücklich hingewiesen. Abschnitte, die sich auf Sicherheitsrisiken, umgebungsbezogene Gefährdungen, Feuer, Wasser und Schädlinge beziehen, gelten für Gebäude als Ganzes und für jeden Raum, in dem Sammlungen aufbewahrt werden können. Einige der in dieser Norm enthaltenen Abschnitte können in denkmalgeschützten Gebäuden angewendet werden. In diesen Fällen kann allerdings der Änderungsumfang oder das Erreichen von Bedingungen, die für Sammlungen geeignet sind, durch den historischen Charakter des Bauwerks eingeschränkt sein, insbesondere im Falle bestehender Denkmalschutzvorschriften. Diese Norm behandelt den Aufbau von Gebäuden, die Sammlungen des Kulturerbes enthalten, unabhängig ob zur Lagerung und anderweitigen Nutzung. Für eine Beschreibung technischer Diensträume, die in der Gestaltung eines der Öffentlichkeit zugänglichen Lagerhauses speziell empfohlen sind, siehe EN 16141. Diese Norm sollte als Ergänzung zu nationalen oder regionalen Bauvorschriften und Gebäudespezifikationen angesehen werden. Dieses Dokument (EN 16893:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 346 „Erhaltung des kulturellen Erbes“ erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-36 AA „Erhaltung des kulturellen Erbes (SpA zu CEN/TC 346)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Erhaltung des kulturellen Erbes – Festlegungen für Standort, Errichtung und Änderung von Gebäuden oder Räumlichkeiten für die Lagerung oder Nutzung von Sammlungen des kulturellen Erbes (DIN EN 16893:2018), Berlin 2018

Redaktion

Anm. 1: Vgl. Kommunalbericht 2017, 5.08 Kommunale Museen; Quelle: https://www.lrh.niedersachsen.de/themen/kommunalberichte/kommunalberichte-106666.html; Abfrage: 24.03.2018; vgl. dazu auch Berthold Schmitt, »Beschäftigung mit Deponaten lohnt sich!« Bündnis „KUNST AUF LAGER“ blickt zurück und voraus, in: KulturBetrieb, zwei 2017, S. 55.
Anm. 2: Berlin 2014, 1. Auflage, 352 Seiten (ISBN 978-3-410-24942-9); nicht darin enthalten ist die im Juli 2017 vorgelegte EN 16853:2017 „Erhaltung des kulturellen Erbes – Erhaltungsprozess – Entscheidungsprozesse, Planung und Umsetzung“.

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb, eins 2018, S. 41.

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