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Sperriger Name, wichtiges Thema

Was Kulturbetriebe über das Informationsweiterverwendungsgesetz wissen sollten

Im Sommer 2015 ist die Novelle zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) in Kraft getreten. Eine Gemeinschaftsveranstaltung mehrerer Museumsverbände informiert am 25. April 2016 über die neuen Regelungen, die nunmehr auch Museen, Bibliotheken und Archive betreffen. (Anm. 1)

Bereitstellungspflicht bietet Chancen

Das Gesetz ermöglicht es Wirtschaftsunternehmen, digitalisierte Bestände öffentlicher Museen, Bibliotheken und Archive, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, kommerziell zu nutzen. Ausgenommen sind ausdrücklich Dokumente, deren Veröffentlichung nicht unter den öffentlichen Auftrag der jeweiligen Institution fällt. Das Gesetz nimmt die Gesamtheit des öffentlichen Sektors in den Blick und es hat Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Kultureinrichtungen, insbesondere was die Bereitstellungspflicht, Bearbeitungsfrist und Entgeltforderung betrifft. Für die Bereitstellung von Informationen zur Weiterverwendung (Nutzungslizenzen) dürfen Entgelte verlangt werden. Dabei dürfen neben den Kosten für die Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung auch die Kosten für die Datenkonservierung und Rechteklärung mit in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus gibt es genaue Fristen für die Bearbeitung: Innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags ist dieser zu bearbeiten und sind dem Antragsteller die Dokumente zur Weiterverwendung bereitzustellen oder – falls eine Lizenz erforderlich ist – ist ihm ein endgültiges Lizenzangebot unterbreiten. Bei komplexen Anträgen kann dieser Zeitraum um weitere vier Wochen verlängert werden. Rechtsanwalt Carl Christian Müller wird die einzelnen Regelungen des IWG vorstellen und aufzeigen, dass im richtigen Umgang im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Bestände mehr Chancen als Risiken liegen können.

Die Veranstaltung

Kooperation der der Landesmuseumsverbände Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland.
Termin: 25. April 2016, 10:30-17:00 Uhr
Ort: Technoseum, Museumsstraße 1, 68165 Mannheim
Referent: Carl Christian Müller. Herr Müller ist Rechtsanwalt in Mainz und Berlin. Als Experte für Urheberrecht, Kunst- und Kulturrecht berät und vertritt er Museen, Galerien und Kultureinrichtungen.

Anmeldung und weitere Informationen: http://www.museumsverband-hessen.de/de/veranstaltungen/seminare/anmeldeformular-seminare&5008

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Vgl. dazu Berthold Schmitt, Auch Kulturbetriebe müssen ihr Wissen teilen. Neues Gesetz verpflichtet und regelt mögliche Einnahmen, in: KulturBetrieb, zwei 2015, S. 77.

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", eins 2016, S. 73.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2016-Ausgabe-1-Februar.pdf

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