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Recht auf Informationen (Fachbuch)

... und was Kulturbetriebe dazu wissen sollten

Öffentliche Museen, Bibliotheken und Archive verfügen über Informationen, die frei zugänglich und nutzbar sein müssen – auch kommerziell. Geregelt wird dies auf EU-Ebene durch die PSI-Richtlinie, die als Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) in deutsches Recht übertragen wurde und seit Mitte 2015 gilt. (Anm. 1) Da Kulturbetriebe über einen besonders begehrten „Schatz“ an Informationen verfügen, sind sie gut beraten, frühzeitig eigene Modelle für Nutzbarmachung und Verwertung ihrer eigenen Daten zu entwickeln. Ein nun vorgelegter Sammelband zeigt die Komplexität und Reichweite des Themas auf und bietet Orientierung.

Kultureinrichtungen sollten geeignete Strategien entwickeln

„Befasst man sich mit der rechtlichen Regulierung in Bezug auf Informationen der öffentlichen Hand, so lassen sich die drei hauptsächlichen Aktionsfelder der Zugangsfreiheit (Informationsfreiheit), der Weiterverwendung (Informationen der öffentlichen Hand bzw. »Public Sector Information«, »PSI«) und des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen (»Open Access«) ausmachen.“ (S. 14 f). Mit Blick darauf beleuchten die 26 Beiträge der Publikation nicht nur rechtliche Aspekte, sondern sie greifen auch ökonomische, organisatorische und technische Themen auf, darunter die Langzeitarchivierung digitaler Daten. Während Theater, Oper oder Orchester vom Anwendungsbereich des IWG ausgenommen bleiben, stellen die informationellen Bestände in Museen, Archiven und Bibliotheken besondere wirtschaftliche Werte dar. Mit ihrem Beitrag „Sonderfall Kultureinrichtungen – Auswirkungen der Einbeziehung in den Anwendungsbereich der PSI-Richtlinie am Beispiel der Museen“ (S. 263-278) wollen Veronika Fischer und Hannah Wirtz „dazu beitragen, mehr Klarheit über die durch die Richtlinie aufgestellten Anforderungen herbeizuführen.“

Frühzeitige Vorbereitung

Basierend auf der Annahme, dass der Zugriff auch auf kulturelle Daten künftig wohl zunehmen wird, raten die Autorinnen den Institutionen „sich in ihrer Verwaltungsorganisation möglichst frühzeitig auf diese Entwicklung einzustellen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört neben der Ausarbeitung einer individuellen Digitalisierungsstrategie auch die Entwicklung geeigneter Lizenzmodelle, die sich an den Besonderheiten im Umgang mit kulturellen Gütern (Werkintegrität, Urhebernennung) orientieren sollten.“ (S. 278) Mit dem Sammelband liegt „für Praxis und Wissenschaft ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen (…) auf dem Sektor der Informationen der öffentlichen Hand vor.“ (S. 5)

Informationen der öffentlichen Hand – Zugang und Nutzung
Hrsg. von Thomas Dreier, Veronika Fischer u.a. (Studien zur Informationsfreiheit; Bd. 3)
Baden-Baden 2016, 596 Seiten
ISBN 978-3-8487-1041-6; ISBN 978-3-8452-5165-3 (ePDF)

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Vgl. dazu u.a. Berthold Schmitt, Auch Kulturbetriebe müssen ihr Wissen teilen. Neues Gesetz verpflichtet und regelt mögliche Einnahmen, in: KulturBetrieb, zwei 2015, S. 77.

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", zwei 2016, S. 66.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2016-Ausgabe-2-Mai.pdf

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