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Energie sparen und Leuchtmittel richtig entsorgen

Rund 130 Jahre nach ihrer Patentierung (1880) ist Thomas Edisons Glühlampe ein Auslaufmodell.

Auch in Museen, Bibliotheken und Archiven müssen die vertrauten Glühlichter schrittweise durch energiesparende Leuchtmittel ersetzt werden. Neben der Entscheidung für Kauf und Verwendung geeigneter neuer Lichtquellen, sollte aber auch die Entsorgung verbrauchter Lampen bedacht werden.

Wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch vertretbar

Glühbirnen wandeln nur rund fünf Prozent der eingesetzten Energie in sichtbares Licht um. Deshalb gilt in den Ländern der Europäischen Union seit 2009 ein stufenweises Herstellungs- und Vertriebsverbot der „Energiefresser“. Verordnung 244/2009/EG fordert, dass Leuchtmittel seit September 2012 die Kriterien von Effizienzklasse C erfüllen und ab September 2016 mindestens die von Effizienzklasse B (ausgenommen einige Halogenlampen). Die wirtschaftlich-ökologische Bilanz spricht für die Neuerung: Sparlampen wandeln 20 bis 25 Prozent des Stroms in Licht um, verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger, um dieselbe Helligkeit wie Glühbirnen zu erzeugen, und brennen deutlich länger. Beide Vorteile kompensieren den rund zehnfach höheren Energiebedarf zur Produktion einer Sparlampe und deren relativ hohen Einkaufspreis. (1)

Bessere Wirkungsgrade und höhere Lichtausbeute (Auswahl) (2)

Kompaktleuchtstofflampen (darunter auch die sog. Energiesparlampe) können direkt gegen herkömmliche Glühbirnen ausgetauscht werden, da ihr Edison- oder Schraubsockel über ein integriertes elektronisches Vorschaltgerät verfügt. Nicht direkt austauschbar ist dagegen die Gruppe der Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstofflampen oder Natriumdampflampen), zu deren Betrieb Vorschaltgeräte benötigt werden. Für die meisten Anwendungsbereiche sind zudem Lampen und Systeme auf Basis von (Leucht-) Dioden verfügbar. Die sog. LED bzw. OLED sind weitgehend wartungsfrei, haben eine lange Lebensdauer und verbrauchen nur geringe Mengen Strom.
Wirtschaftlich betrachtet sind Energiesparlampen von Vorteil, auch mit Blick auf den Aufwand für die Umrüstung großer Mengen an Lichtquellen. Ein nicht unerheblicher Aspekt für Kulturbetriebe, in denen Licht ein wesentliches Element der Wahrnehmung (Schauräume) und der Erschließung (Arbeits- und Leseplätze) ist. Allerdings kann die Abschaffung der Glühbirne bei Werken der Lichtkunst zu ästhetisch-konservatorischen Dilemmata führen: Wie ist z.B. mit dem „Licht-Raum-Modulator“ (1922-30) von Laszlo Moholy-Nagy zu verfahren, der seine Wirkung u.a. durch das wechselnde Aufleuchten klassischer Glühbirnen erzielt?

Welches Leuchtmittel für den Einsatz in Museen, Bibliotheken und Archiven geeignet ist, hängt von zahlreichen Parametern ab, die über Fragen der Wirtschaftlichkeit und des Handlings hinausgehen und z.B. Aspekte der Ästhetik, der Konservierung und der Gesundheit betreffen. Hier empfiehlt sich der intensive Austausch mit Lichtplanern, Szenographen, Fachkräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Konservatoren oder Restauratoren. Eine erste Orientierung zu Begriffen, Technologien, Anwendungsoptionen und weiterführender Literatur bietet die Broschüre „Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen“ der Fördergemeinschaft Gutes Licht. (3)

Richtig entsorgen

Während Glüh- und Halogenlampen in den Hausmüll gegeben werden dürfen, müssen Energiesparleuchten getrennt erfasst, entsorgt und (teilweise) wiederverwertet werden. Grundsätzlich betrifft dies alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt werden, zumeist sog. technische Leuchten, wie sie u.a. bei der Beleuchtung von Straßen, in Büros oder in öffentlichen Räumen wie Museen und Bibliotheken eingesetzt werden. Darüber hinaus gilt die Regelung für Entsorgung und Recycling für alle Arten von Leuchtstoff- und Entladungslampen, die – wie z.B. Energiesparlampen – kleine Mengen von Quecksilber enthalten. LED-Module, LED-Lampen und LED-Systeme sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber wertvolle Bestandteile wie Metall und Glas, die ebenfalls nicht in den Hausmüll gelangen dürfen.
Grundlage für die Entsorgung von Energiesparlampen ist die sog. WEEE-Richtlinie, die in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) umgesetzt wird. Ziel der Richtlinie ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott. Für Sammlung und Wiederverwertung der Leuchtmittel aus privater und gewerblicher Nutzung sind laut ElektroG Hersteller und In-Verkehr-Bringer zuständig. Dazu haben führende Lichthersteller 2005 das Unternehmen Lightcycle gegründet, das ausgediente Lampen einsammelt und zu den Verwertungspartnern transportiert. Wiederverwertbare Bestandteile gehen nicht verloren und Schadstoffe werden fachgerecht entnommen. Derzeit gibt es über 9.000 Sammelstellen, darunter kommunale Wertstoffhöfe. (4)

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Vgl. „Was Sie über den Glühlampenausstieg wissen sollten“, Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/energie/129552/was-sie-ueber-den-gluehlampenausstieg-wissen-sollten.aspx
Anm. 2: Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Energiesparende_Leuchtmittel (Stand: 02.01.2014)
Anm. 3: Fördergemeinschaft Gutes Licht (Hrsg.), Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen (Schriftenreihe: Informationen zur Lichtanwendung, Heft 18, 48 S.), Frankfurt / Main (o.J.). Die Printausgabe kann erworben werden (9,00 Euro), oder steht unter www.licht.de zum kostenlosen Download bereit.
Anm. 4: Mehr über Lightcycle, die fachgerechte Entsorgung von Energiesparlampen und Sammelstellen für Klein- und Großmengen: www.lightcycle.de

Verwendete Kürzel und technische Begriffe

Diode: Elektrisches Bauelement, das Strom zum einen nahezu unbehindert passieren lässt (Durchlassrichtung) und zum anderen fast isoliert (Sperrrichtung).
Kompaktleuchtstofflampe: Zur Platzoptimierung ist die Röhre, in der die Gasentladung stattfindet, nicht nur kleiner, sondern auch gebogen, gefaltet oder gewendelt.
LED-Module: Leuchtdioden sind erst dann nutzbar, wenn sie auf Leiterplatten (Platinen) ein sog. Modul bilden, das aus einzelnen oder mehreren Dioden bestehen kann. Die Platine dient der Ansteuerung, der Versorgung mit Strom und der Ableitung von Wärme.
Leuchtdiode oder LED (engl.: Light emitting diode; dt.: Licht-emittierende Diode oder Lumineszenz-Diode) ist ein Licht emittierendes Halbleiter-Bauelement, dessen elektrische Eigenschaften einer Diode entsprechen.
OLED (engl.: Organic light emitting diode) besteht aus organischen halbleitenden Materialien; OLED können kostengünstiger produziert werden als anorganische LED, ihre Strom- und Leuchtdichte und ihre Lebensdauer sind jedoch geringer als bei herkömmlichen (anorganischen) LED.
WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; dt.: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall).

Hinweise

Fördergemeinschaft Gutes Licht (Hrsg.), Museumsbeleuchtung: Strahlung und Schädigungspotenzial – Konservatorische Maßnahmen – Grundlagen zur Berechnung (Schriftenreihe: Informationen zur Lichtanwendung), 25 S., Frankfurt / Main 2006. Die Sonderveröffentlichung, die auf Arbeiten der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) e.V. basiert, liegt nur digital vor und steht unter www.licht.de zum kostenlosen Download bereit.

Glühbirnen entsorgen, in: Bußgeldkatalog 2023, zuletzt aktualisiert am 9. Mai 2023; Quelle: www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gluehbirnen-entsorgen/; Abfrage: 05.06.2023

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb eins 2014, S. 30-31.

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