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Was ist eigentlich eine ... Gefährdungsbeurteilung?

Ein Instrument für mehr Sicherheit und Gesundheit

Der Umgang mit Kunst- und Kulturgut fordert nicht nur den Geist, sondern auch den Körper. An Skulpturen im Museum kann man sich ebenso verheben, wie ein Maurer an Steinen; Schimmelpilz ist nicht weniger gefährlich, nur weil er in Archivalien gedeiht und psychische Belastungen machen vor der Bibliothekstür nicht halt. Alle Arbeitgeber, also auch die Träger von Museen, Archiven und Bibliotheken müssen Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, ermitteln und bewerten.

Arbeitsschutz ist Pflichtaufgabe

Der Schutz des Arbeitnehmers ist ein hohes Gut. Entsprechend verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Arbeitgeber, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung systematisch zu ermitteln und zu bewerten. Außerdem sind alle zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen abzuleiten, umzusetzen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen ist weit gefasst. Er erstreckt sich u.a. auf Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln, -abläufen und -zeiten sowie auf mögliche physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, oder auch psychische Belastungen. Rechtlich fußt die Gefährdungsbeurteilung u.a. auf dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5,6), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung (§ 6) und der Bildschirmarbeitsverordnung (§ 3). Gefährdungsbeurteilungen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten durchgeführt und in ausreichenden Abständen wiederholt werden. Arbeitgeber oder von ihm beauftragte und befähigte Personen sollen sich dabei von Experten (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte) unterstützen lassen. Während Betriebsräte bei der Gefährdungsbeurteilung zur Mitbestimmung verpflichtet sind, haben Arbeitnehmer ein Recht auf Anhörung.

Vorbeugen ist besser als heilen …

Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollen präventiv wirken. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht 2008 festgestellt, dass Gefährdungsbeurteilungen nicht dazu dienen, unmittelbare Gesundheitsgefahren zu beurteilen bzw. zu verhüten, sondern Gefährdungen: „Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit.“ (Anm. 1) Gefahren und Risiken, denen Mitarbeiter sowie Besucher von Kultureinrichtungen ausgesetzt sein können, waren Gegenstand eines Schwerpunktthemas in Ausgabe drei 2013 dieser Fachzeitschrift. Das Magazin, das auch als PDF eingesehen werden kann, verweist u.a. auf Publikationen und Seminare und gibt Tipps für mehr Bewusstsein und Prävention. (Anm. 2)

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Nützliche Literatur (Auswahl)

  • Arbeitsschutz im Kulturbereich; Hrsg.: Bundesverband der Unfallkassen (GUV-I 8597 / GUV-Informationen), München 2003
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen; Hrsg.: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2013
  • Bibliotheken und Archive. (K)ein Platz für Schimmelpilze. Leitfaden für Bau, Ausstattung und Betrieb; Hrsg.: Unfallkasse Hessen (Schriften der Unfallkasse Hessen; Bd. 11), Wiesbaden 2005
  • Neues zur Dekontamination von beweglichem Kunst- und Kulturgut mit flüssigem Kohlendioxid; mit Beiträgen von Achim Unger u.a., in: VDR-Beiträge zur Erhaltung von Kunst- und Kulturgut, Heft 2/2011
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Kultureinrichtungen; Hrsg.: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2012

Anm. 1: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. August 2008, 9 AZR 1117/06; in: openjur.de/u/172529.html; Abfrage: 12.01.2016
Anm. 2: Vgl. KulturBetrieb, Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven, drei 2013; Link zum PDF: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb/KulturBetrieb-Ausgabe-3-August-2013.pdf

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Musee, Bibliotheken und Archiven", eins 2016, S. 64.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2016-Ausgabe-1-Februar.pdf