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Gute Akustik ist auch ein Sicherheitskriterium

Notfallalarmierung in Kulturbetrieben

Notfallsituationen in Archiven, Bibliotheken und Museen sind gar nicht so selten: Im September 2013 wurden rund 160 Gäste des Düsseldorfer K20 wegen eines Brandes evakuiert. Im November 2013 wurden Teile von Archiv und Museum in Schloss Ehrenstein-Ohrdruf / Thüringen Raub der Flammen. Im März 2014 traf es ein Stadtteilmuseum in London und im April 2014 evakuierte das niederländische Kröller-Müller Museum seine Besucher vorsorglich wegen eines Feuers im umgebenden Nationalpark Hoge Veluwe.

Zeitnahe, eindeutige und verständliche Information

Um Besucher und Mitarbeiter eines Gebäudes geordnet aus einer tatsächlichen oder angenommenen Gefahrensituation evakuieren zu können, müssen Alarmzeichen und Anweisungen für das Verhalten übermittelt werden. In Bahnhöfen, Sportstätten oder Museen kommen meist elektroakustische Lautsprecheranlagen (ELA) zum Einsatz, die primär auf Verständlichkeit und Reichweite ausgelegt sind. Wird eine ELA automatisch ausgelöst, z.B. durch eine Brandmeldeanlage (BMA), spricht man von einer Sprachalarmanlage (SAA). Ob Einbau und Betrieb einer SAA erforderlich sind, hängt vor allem davon ab, ob das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung des konkreten Objektes dies fordern. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen der Bundesländer, darunter z.B. die Versammlungsstättenverordnung (VStättV), die – je nach Größe und / oder Baujahr eines Gebäudes – auch die Sprachalarmierung im Gefahrenfalle einschließt.

Sprachalarmanlagen nur vom Fachmann

Im Alarmfalle müssen die Informationen für alle Betroffenen, besonders jedoch für Ortsunkundige, möglichst kurz, klar und verständlich sein. Ziel ist es, den Menschen eindeutige Anweisungen für ihr Verhalten und die nächsten Handlungsschritte bis hin zur Räumung mitzuteilen. Weitere Vorzüge einer SAA sind:

• Reduzierung der Reaktionszeit.
• Mehrsprachigkeit ist möglich.
• Gezielter Widerruf von Fehl- bzw. Falschalarmen.

Je nach Beschaffenheit eines Gebäudes können Einrichtung und Betrieb einer SAA eine komplexe Anforderung sein. Das wichtige Kriterium der Sprachverständlichkeit hängt u.a. ab vom Pegel umgebender Störgeräusche (z.B. durch Menschen), von Nachhallzeit und vom Raumvolumen sowie von den technischen Parametern und Einstellungen der Steuerzentrale und der Lautsprecher (Anzahl, Anordnung, Abstrahlcharakteristik, Übertragungsqualität etc.). Vor dem Einbau einer Anlage sind entsprechende Messungen zwingend erforderlich und regelmäßige Überprüfungen während des Betriebs sind dringend empfohlen.
Wenn eine SAA vorgesehen ist, unterliegt sie ähnlichen sicherheitstechnischen Anforderungen wie eine BMA, die ebenfalls in den Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) beschrieben sind.

Literatur
DIN VDE 0833-4: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur automatischen Sprachalarmierung im Brandfall.

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift "KulturBetrieb".

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", zwei 2014, S. 19.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2014-Ausgabe-2-Mai.pdf