Je nach Größe und Beschaffenheit können Ausstellungsobjekte Gefahren bergen. Daher sind z.B. Museen und Ausstellungshäuser im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gehalten, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Verletzungen anderer durch naheliegende Gefahren oder vorhersehbare Fehlanwendung zu verhindern. Die Freiheit der Kunst muss hier dem Grundrecht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit Rechnung tragen.
Leben und Gesundheit schützen
Durch die sichere Präsentation der Exponate sollen Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Besuchern ausreichend geschützt werden. Möglich sind u.a. mechanische, elektrische, biologische und physikalische Gefahren oder Brand und Explosion. Die Broschüre „Sichere Ausstellung von Kunstwerken und Objekten“ hilft, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und diese zu dokumentieren. Relevante Risiken können systematisch ermittelt und bewertet sowie erforderliche Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden, übrigens auch bei Kunst im öffentlichen Raum. Je höher die geschaffene Gefahr ist, desto hochwertiger müssen die Sicherungsmaßnahmen sein. Bei einer Gefährdung von Kindern sind deren besondere Neugier und ihr geringes Gefahrerkennungsvermögen zu berücksichtigen. Die Broschüre wurde allen Museen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen übersandt.
Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb
Sichere Ausstellung von Kunstwerken und Objekten
Hrsg. von der Unfallkasse NRW; Autor: Andreas Krieger (Schriftenreihe „Prävention in NRW“, PIN 70), Düsseldorf 2016, 20 Seiten
Bestellung von Einzelexemplaren: medienversand(at)unfallkasse-nrw.de
Download (PDF): www.unfallkasse-nrw.de (Webcode: N0166)
Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", vier 2016, S. 12.