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Was ist eigentlich ein … Feuerwehrplan?

Orientierung für Einsatzkräfte und Brandschutzbeauftragte

Stellen Sie sich vor, es ist dunkel und Sie müssen ein großes, Ihnen völlig unbekanntes Gebäude betreten, um nach Personen oder einem Brandherd zu suchen, ausgestattet mit persönlicher Schutzausrüstung, Atemschutzgerät und schwerem Werkzeug. Das ist Stress pur – selbst für die Profis von der Feuerwehr oder für andere Helfer in Notfällen und Katastrophen. Um Leben zu retten oder den Verlust von Kunst- und Kulturgütern zu verhindern, braucht es schnelle Orientierung, übersichtliche Strukturen und möglichst aktuelle Informationen, um die Lage treffend beurteilen zu können. Dies leisten sog. Feuerwehr- oder Brandschutzpläne.

Kommunikationsmittel zwischen Gebäude und Einsatzkräften

Während Flucht- und Rettungspläne den Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude dazu dienen, das Gebäude im Brand- oder Gefahrenfalle auf schnellstem und sicherstem Weg zu verlassen, (Anm. 1) informieren Feuerwehrpläne darüber, wie die meist ortsfremden Einsatzkräfte sich schnell und zielführend innerhalb des betroffenen Gebäudes orientieren können. Für die Rettungskräfte sind Feuerwehr- oder Brandschutzpläne oft die einzigen Führungs- und Informationsmittel, um Angriffswege und Löscheinrichtungen zu erkunden, Risiken wie Gefahrstoffschränke oder Gasflaschenschränke einzuschätzen oder Bereiche mit besonders wertvollen Beständen (z.B. Archivalien) gezielt zu sichern. Die Einsatzkräfte sind darauf geschult, streng systematisch vorzugehen – nicht zuletzt aus Gründen des Selbstschutzes. Damit sie sich schnell und sicher bewegen sowie situationsgerecht handeln können, ist es nicht nur zwingend erforderlich, dass die Übersichtpläne alle relevanten Informationen beinhalten, sondern auch, dass diese unmissverständlich zu lesen und zu verstehen sind. Deshalb sind Feuerwehrpläne streng vereinheitlicht und lassen keine Abweichung von der Norm zu – auch nicht in Archiven, Bibliotheken und Museen!

Komplexe Dokumente …

Ein Feuerwehrplan ist nicht einfach ein Grundriss eines Gebäudes: Er dient vielmehr der Vorbereitung eines Einsatzes, der raschen Orientierung und ist somit ein wesentlicher Baustein für die Beurteilung der Lage. Die nach DIN 14095 (Anm. 2) genormten Anforderungen an Bestandteile und Ausführung der Übersichtspläne sind entsprechend hoch. Feuerwehrpläne bestehen aus:
• allgemeinen Objektinformationen
• Übersichtsplan (Lageplan, Anfahrt- und Umfahrtbereiche, Aufstell- und Bewegungsflächen, Standorte von Hydranten usw.)
• Geschossplan / Geschossplänen (z.B. Angabe von Raumnutzungen, Kennzeichnung von Brandschutztüren, nicht begehbare Bereiche)
• Sonderplan / Sonderplänen (Umgebungspläne, Detailpläne, Abwasserpläne usw.)
• zusätzlichen textlichen Erläuterungen (u.a. Hinweise auf Gefahrstoffe)

Feuerwehrpläne sind keine beliebig zusammenkopierten Papiere und Angaben. Es handelt sich um informationsreiche und übersichtliche Unterlagen, die mit hoher Qualität und Sachkenntnis gesammelt, erstellt und gepflegt werden müssen. Der Autor eines Feuerwehrplans, z.B. der Brandschutzbeauftragte, muss alle Inhalte der DIN 14095 kennen, sich mit dem Gebäude und seinem konkreten Brandschutzkonzept auseinandersetzen und insbesondere seine Arbeit mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle / Feuerwehr nachweislich abstimmen. Zugleich ist die Erstellung dieser Dokumentation kein einmaliger, in sich abgeschlossener Vorgang. Feuerwehrpläne sind regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren (vgl. Pkt. 4 DIN 14095) durch eine sachkundige Person auf Aktualität hin zu prüfen. Ein Feuerwehrplan ist nach jedweder Änderung innerhalb eines Gebäudes zu aktualisieren; die Änderungen sind mit den zuständigen Stellen abzustimmen.

 

Führungs- und Informationsmittel mit eigener Sprache (Musterplan)

© IBB Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz

 

 

 

 

 

 

 

… die griffbereit sein müssen

Feuerwehrpläne gehören nicht in abgelegene Aktenordner oder verstaubte Archive. Als zentrale Führungsmittel müssen sie unmittelbar im Zugriffsbereich der Feuerwehr positioniert sein. Geeignete Bereiche dafür sind in größeren Gebäuden das Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) oder die Brandmeldezentrale (BMZ). Zugleich sollte die Dokumentation auch in den zuständigen Feuerwachen vorliegen. Das spart Zeit und vertieft das Wissen: Bereits während der Anfahrt zum betroffenen Objekt können sich die Einsatzkräfte anhand der Pläne mit der zu erwartenden Situation auseinandersetzen. Das kann zusätzlichen Aufwand verursachen: So müssen die Feuerwehrpläne z.B. im Land Berlin mindestens 40-fach ausgefertigt werden. In Zukunft wird es wohl auch digitale Varianten von Feuerwehrplänen geben. Das aber setzt mobile Endgeräte voraus, die auch in extremen Brand- und Katastrophensituationen zuverlässig arbeiten.

Kleiner Tipp: Prüfen Sie Ihren Feuerwehrplan auf Aktualität und nehmen Sie dies zum Anlass, sich einmal wieder mit der für Ihre Kultureinrichtung zuständigen Brandschutzdienststelle auszutauschen. Gehen Sie in die Offensive!

IBB Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz
Marco Schmöller, Dipl.-Ing. (FH), Inhaber
Pölitzstraße 25, 04155 Leipzig

Tel 0049 / 341 / 58617-60
Fax 0049 / 341 / 58617-66
ibb(at)schmoeller-brandschutz.de
www.schmoeller-brandschutz.de

IBB Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz ist Förderer der Auszeichnung "Riegel - KulturBewahren" (www.riegel-preis-kulturbewahren.de)

Anm. 1: Vgl. Marco Schmöller, Betrieblich-organisatorischer Brandschutz, Teil 1: Flucht- und Rettungspläne, KulturBetrieb, vier 2016, S. 72 f.
Anm. 2: Vgl. DIN 14095:2007-05, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, eins 2017, S. 66-67.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2017-Ausgabe-1-April.pdf