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Sicherheit vs. Kosten: Ist Manching überall?

Prozessauftakt enthüllt gravierende Sicherheitsmängel

Vor dem Landgericht Ingolstadt hat am 21. Januar 2025 der Prozess gegen vier Männer begonnen. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 21. auf den 22. November 2022 in das kelten römer museum in Manching eingebrochen zu sein. Dabei sollen sie den dortigen keltischen Goldschatz im Wert von 1.542.144 Euro sowie drei weitere Goldmünzen entwendet haben. Bleibt abzuwarten, was aus dem Prozess, den schweigenden Angeklagten und aus den geraubten Münzen werden wird, die nicht versichert waren. Der Prozess soll bis mindestens Mitte 2025 laufen.

Umgehend nach dem Raub von Manching hat der Freistaat Bayern ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um konzeptionell, technisch und personell mehr für die Sicherheit kultureller Einrichtungen zu tun. Zusätzlich zu den dafür vorgesehenen Millionenbeträgen wurde bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die fortan Museen bezüglich Risiken und Sicherheit berät. (Anm. 1)

Raubverbrechen werden häufiger und brutaler
Die Reihe spektakulärer Einbrüche in Museen wird länger: Bode-Museum, Berlin (2017), Historisches Grünes Gewölbe, Dresden (2019), Rheinisches Landesmuseum, Trier (2019), Museum Singer Laren bei Amsterdam (2020), kelten römer museum, Manching (2022), Keramik-Museum Princessehof, Leeuwarden / NL (2023), Roemer- und Pelizaeus-Museum, Hildesheim (2023), Musée du Hiéron, Paray-le-Monial / FR (2024), Cognacq-Jay-Museum, Paris (2024), Museum für Ostasiatische Kunst, Köln (2024), Drents Museum, Assen / NL (2025). Fortsetzung folgt?

Von brutalen Verbrechen wie in Assen hört und liest man hierzulande. Dort sprengten die Täter eine Tür und raubten innerhalb von drei Minuten u.a. den goldenen Helm aus dem rumänischen Poiana Coţofeneşti. Aber wer weiß vom Raub im Cognacq-Jay-Museum? Am 20. November 2024 drangen die Täter während der Öffnungszeit in das Pariser Haus ein, zerschlugen Vitrinen mit Äxten und Baseballschlägern und raubten in Gegenwart von Gästen mehrere Kunstgegenstände. Nur einen Tag später stürmte eine vierköpfige Bande das Museum Hiéron, gab vor etwa 20 Besucherinnen und Besuchern mehrere Schüsse ab, zersägte mit einer Kettensäge das Panzerglas einer Vitrine und entwendete Objekte aus Gold, Silber, Diamanten, Rubinen, Elfenbein und Bergkristall. Darunter die als nationales Kulturerbe Frankreichs geltende „Via Vitae“ (1904), ein Hauptwerk des Goldschmiedes Joseph Chaumet. Bei der Flucht auf Motorrädern verstreuten die Täter Nägel auf der Straße, um Verfolger aufzuhalten. Bei beiden Gewaltakten wurde niemand verletzt; allein der Wert der Beute aus dem Museum für Sakralkunst in Hiéron wird auf fünf bis sieben Millionen Euro geschätzt. (Anm. 2)

Brutalität ist das eine, Sorglosigkeit das andere
Gegen Täter, die am helllichten Tage in ein Museum eindringen und dabei Gebrauch von Schusswaffen machen, wird man als öffentliche Kultureinrichtung auch künftig wohl kaum eine Chance haben. Es sei denn, wir machen unsere Museen zu Festungen, die von bewaffneten Sicherheitskräften geschützt werden. Dergleichen wurde zum Beispiel nach dem Einbruch in Dresden hie und da gefordert. Diesen Weg werden wir hoffentlich nie beschreiten.

Wie aber verhält es sich mit jenen Vorkommnissen außerhalb der Öffnungszeiten? Bezüglich der Raubdelikte in Berlin und Dresden wurde spekuliert, ob das Ganze nur mit Wissen und Zutun von Insidern gelingen konnte. In Hildesheim bzw. Köln hat es offenbar gereicht, Fenster aufzuhebeln und in Assen, Laren und Manching drangen die Täter durch Türen ein. In manchen der Fälle haben die Täter die Einbruchmeldeanlagen (EMA) außer Funktion gesetzt, in anderen haben die Anlagen zwar gemeldet, aber die Täter konnten dennoch mit ihrer Beute entkommen. In Dresden soll der Raub auch gelungen sein, weil die Alarmkette nicht wie vorgesehen eingehalten wurde und dadurch für die Polizei wertvolle Zeit verloren ging.

Was aber sagt es uns, wenn es bei den von Raub oder Diebstahl betroffenen Häusern eine negative Vorgeschichte gibt? Im Berliner Bode-Museum soll im Vorfeld des Raubes die Alarmanlage eines Fensters öfters defekt gewesen und der zugehörige Öffnungsalarm soll wegen Fehlermeldungen wiederholt ausgeschaltet worden sein. Auch hat man offenbar einen Einbruchsversuch an eben diesem Fenster im Jahr 2017 nicht erkannt. Seltsam unbedarft war man offenbar auch in Köln: Am dortigen Museum für Ostasiatische Kunst (MOK) sind bereits im Januar und Juli 2023 Einbrüche versucht worden, aber an den Sicherheitsmaßnahmen wurde nichts verändert. Im Gegenteil: Durch genau jenes Fenster, das nach den ersten Einbruchsversuchen notdürftig mit einer Holzplatte repariert worden war, stiegen die Täter später ein. Auch im Musée du Hiéron gab es eine Vorgeschichte: Bereits 2017 waren bei einem nächtlichen Einbruch zwei goldene Kronen gestohlen worden und im September 2022 war (erfolglos) versucht worden, das „Via Vitae“ zu rauben.

Manching: Fehlender Alarm aus Kostengründen?
In der bayerischen Gemeinde hatten die Täter am 22. November 2022 gegen 00:30 Uhr mehrere Glasfaserkabel in einem örtlichen Telekom-Verteilerhaus durchtrennt, sodass Internet- und Telefonanbindungen ausfielen, auch beim Museum. Dann ging es sehr schnell: Die Täter hebelten zwei verriegelte Türen auf, zerschlugen die Vitrine des Goldschatzes und stahlen die rund 480 Münzen. Das Ganze dauerte nicht einmal zehn Minuten. Nach ähnlichem Muster sollen die nun vor Gericht Stehenden seit 2014 rund 30 Tankstellen, Super- und Baumärkte sowie Restaurants im gesamten Bundesgebiet und in Österreich ausgeraubt haben. In einigen Fällen platzierten die Täter einen Störsender (sog. Jammer), um eine eventuell noch vorhandene Funkverbindung der Alarmanlage zu unterdrücken. (Anm. 3)

Was den Raub von Manching besonders bitter macht: Der Leitung des Museums und seinem Träger (Zweckverband kelten römer museum) war bereits seit 2020 bekannt, dass die vorhandene Videoüberwachung nicht zuverlässig arbeitet. In den sechs Monaten vor dem Einbruch müssen die Probleme so gravierend gewesen sein, dass im Oktober 2022 beschlossen wurde, die Videoüberwachungsanlage auszutauschen. Dies hätte Ende November / Anfang Dezember 2022 erfolgen sollen. (Anm. 4) Eine funktionierende Videoanlage hätte den Bruch nicht verhindert, hätte aber gegebenenfalls Verwertbares für den Ablauf des Raubes und zur Identifizierung der Täter aufzeichnen können.

Aber es kommt noch schlimmer: In Manching gab es bereits vor 2018 keine direkte Alarmleitung mehr zur Polizei – offenbar aus Kostengründen! Als Zeuge vor Gericht sagte Museumsleiter Tobias Esch „dass vor Jahren bereits die Alarmleitung zur Polizei gekappt worden sei. Er erläuterte, dass dies wohl geschehen sei, weil bei jedem Fehlalarm etwa 300 Euro hätten gezahlt werden müssen. Etwa einmal im Monat gebe es Fehlalarm, sagte Esch. (…) Als Ersatz sei die Leitung zu einem Sicherheitsunternehmen umgeleitet worden. (…) Die Täter hatten bei dem Einbruch die Alarmierung dadurch verhindert, indem sie Kabel in der Telefonzentrale der Gemeinde zerstört haben. Laut Esch war die Alarmanlage allerdings so ausgelegt, dass sie in einem solchen Fall auch über Mobilfunk das Sicherheitsunternehmen informieren kann. Die Einbrecher hatten jedoch das Mobilfunknetz in Manching ebenfalls sabotiert. Diese doppelte Absicherung war aber anscheinend ohnehin nicht korrekt geschaltet, wie eine Notiz aus den Ermittlungsakten nahelegt. Moderne Alarmanlagen senden an den Sicherheitsdienst zudem Störungssignale, wenn sie ausfallen, damit vor Ort kontrolliert werden kann. Warum das im Fall des Museumseinbruchs nicht funktioniert hat, ist bislang unklar. In der Tatnacht hatte die Polizei nur bei Banken in der Umgebung kontrolliert, deren Alarmsysteme ebenfalls durch die Zerstörung der Telefonnetze Fehler anzeigten. Bei dem Museum hatte der Sicherheitsdienst, soweit bislang bekannt ist, in der Nacht des Einbruchs nicht entsprechend reagiert. Entdeckt hatte den Diebstahl der Goldmünzen erst ein Museumsmitarbeiter, der etwa acht Stunden nach der Tat die Ausstellungsräume für die Besucher aufsperren sollte.“ (Anm. 5)

Eine defekte Videoanlage und eine aus Kostengründen deaktivierte redundante Alarmierung. Dieser doppelt negative Befund wird die Verantwortlichen in und um Manching wohl auf lange Sicht beschäftigen. Dies umso mehr, als es auch in Manching vor dem spektakulären Raub eine Vorgeschichte gegeben hat: „Den ersten Versuch, an den Goldschatz der Kelten zu kommen, hat die Bande bereits im Oktober 2021 unternommen, davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Schon damals sollen sie einen Telekom-Verteilerkasten sabotiert haben, es aber nicht geschafft haben, die Alarmanlage des Museums auszuschalten. Erst beim zweiten Anlauf am 22. November 2022 waren die Täter dann erfolgreich.“ (Anm. 6)

Manching ist nicht überall! Wirklich?
Mit Blick auf die Ereignisse in Manching, die Erhellendes über Tun (Täter) und Erschreckendes über Nichtstun (Museum / Träger) offenbaren, ist man geneigt, den komplexen Fall als einzigartig zu bewerten. Aber ist dem wirklich so? In unserer Museumslandschaft kommt es gar nicht selten vor, dass Leitung des Hauses und Betrieb der Einrichtung in getrennter Verantwortung liegen. Zum Beispiel bei vielen Schlössern, Klöstern und anderen historischen Gebäuden: Die Immobilie gehört einem Bundesland, einer Kommune oder einem Zweckverband, während die Sammlungen oder Ausstellungen dort gleichsam zu Gast sind.
Solange alle Räder optimal ineinandergreifen, geht das in Ordnung. Aber wehe, es tun sich bei den Beteiligten bezüglich der Verantwortung von Aufgaben oder wegen der Übernahme von Kosten Lücken auf. „Ja, der Keltenschatz wird zwar im Museum Manching aufbewahrt, aber direkten Zugang zu den Münzen hat nur die Archäologische Staatssammlung in München!“ Oder: „Ja, die Installation der Videoüberwachung ist Aufgabe des Eigentümers der Immobilie, aber Wartung und Kontrolle der Funktionalität obliegen natürlich dem Nutzer!“ Und sollte es mit der Technik ein Problem geben, zumal eines, das mit Kosten einhergeht, darf nichts ohne den Eigentümer in die Wege geleitet oder gar beauftragt werden. Muss kein Problem sein, solange die Involvierten rasch und lösungsorientiert Hand in Hand arbeiten. Aber genau daran hakt es leider vielerorts. Bis ein Problem bemerkt, als relevant eingestuft, von allen Seiten umfassend erörtert, buchhalterisch korrekt beauftragt und fachlich sauber behoben ist, kann viel Zeit ins Land gehen. Mitunter Zeit, die man – siehe Manching oder Köln – gar nicht hat.

Vielfach beginnen die Probleme aber schon innerhalb eines Kulturbetriebes. Fühlt sich im Team jedermann und jederzeit für den optimalen Zustand der Einrichtung verantwortlich? „Mit dem Müll, der auf dem Rasen rumliegt, habe ich nichts zu tun. Ich bin Haustechniker!“ „Die defekte Lampe fällt nicht in meinen Aufgabenbereich. Ich bin Aufsicht!“ „Ja, ich habe der Verwaltung das mit der defekten Videokamera gesagt, aber niemand hat sich gekümmert.“ „Nein, wir als Aufsicht dürfen die Polizei nicht alarmieren, denn bei Falschalarm müssen wir die Kosten für den Polizeieinsatz tragen!“

Nicht selten höre ich genau solche Sätze in meinen QEM-Schulungen. Von vergleichsweise kleinen Störungen, Animositäten und Gleichgültigkeiten unter Kolleginnen und Kollegen ist der Weg zur organisierten Verantwortungslosigkeit jedoch nicht weit. Dafür stehen jene Häuser, in denen es trotz des Bewusstseins um erhebliche Mängel und Risiken (notdürftig repariertes Fenster, unzuverlässige Videoanlage, fehlende Redundanz der Alarmanlage, frühere Einbruchsversuche usw.) zu einem Schaden gekommen ist.

Was tun? Es ist Aufgabe der Leitung eines Hauses, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den tadellosen Zustand der Einrichtung zu sensibilisieren und diesen Anspruch auch regelmäßig zu kommunizieren und einzufordern. Umgekehrt müssen die Leitung und die Verantwortlichen bei Hinweisen auf Mängel und / oder Risiken dem zeitnah nachgehen und die Probleme beheben. Untätigkeit führt zu Verdruss, Gleichgültigkeit und Unachtsamkeit. In meinen QEM-Schulungen empfehle ich den Service- und Aufsichtskräften häufig, einen Mangel zunächst mündlich an den / die Vorgesetzte zu geben. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist aber nichts unternommen worden sein, soll die Meldung schriftlich eingereicht und von der Verwaltung dokumentiert werden. Ja, das klingt nach Bürokratie, aber es kann nicht sein, dass einerseits Mängel nicht behoben werden und andererseits „die kleine Aufsicht“ später wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht angegangen wird!

Empfehlungen des Bundeskriminalamts (BKA)
Mit Blick auf die Vorkommnisse in Köln sowie in Hildesheim und Leeuwarden, bei denen vor allem Porzellane aus Ostasien geraubt wurden, hat das BKA Warnhinweise und Empfehlungen formuliert, denen jedes Haus nachkommen sollte. Hier eine Auswahl: • Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen gegen unberechtigte Wegnahme • Prüfung der Reaktionszeiträume bei Alarmauslösung • Erwägung einer technischen oder personellen Aufrüstung • Erwägung der Verlagerung vom Ausstellungsbereich in ein sicheres Depot • Sensibilisierung des Aufsichtspersonals für verdächtige Wahrnehmungen (auffällige Besucherinnen und Besucher, Ausspähen der Sicherheitseinrichtungen usw.) • Wertung von Einbruchversuchen als ernstzunehmendes Alarmzeichen • Genaue Ursachenforschung bei – mutmaßlichen – Fehlauslösungen oder Ausfällen in den elektronischen Sicherheitssystemen; es könnte sich bereits um eine Tatvorbereitung handeln (Anm. 7) Besondere Bedeutung bei Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit kommt dem Service- und Aufsichtspersonal zu. Um diese Mitarbeitergruppe entsprechend zu befähigen, sollten sie von den eigenen Kolleginnen und Kollegen aus Technik und Restaurierung sowie von der ortsansässigen Polizei regelmäßig informiert und geschult werden! Kontinuierliche Einbindung und Qualifizierung hebt nicht nur die Qualität der Leistung, sondern sie erhöht auch den Schutz der Sammlungen. Gutes Personal ist keine Glückssache! Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen nicht nur, WAS zu tun ist, sondern sie verstehen auch das WESHALB und sie beherrschen das WIE.

QEM – Qualifizierte Einbindung von Museumspersonal
Dr. Berthold Schmitt, Trainer von Service- und Aufsichtspersonal in Museen

Wielandstraße 5, 04177 Leipzig
Tel 0049 / 341 / 5296524
mail@schmitt-art.de; www.aufsicht-im-museum.de

Anm. 1: Vgl. Berthold Schmitt, Mehr Geld, Technik und Know-how sind gesetzt, in: KulturBetrieb, eins 2023, S. 88 f.
Anm. 2: Zu beiden Vorkommnissen in Frankreich vgl. Gritta von Toll, Raubüberfälle auf zwei Museen in Frankreich, in: Barnebys.de, 29.11.2024; Quelle: www.barnebys.de/blog/raububerfalle-auf-zwei-museen-in-frankreich; Abfrage: 01.02.2025
Anm. 3: Prozessbeginn vor dem Landgericht Ingolstadt im Fall des Manchinger Golddiebstahls, in: Polizei Bayern, 21.01.2025; Quelle: www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/079144/index.html; Abfrage: 03.02.2025
Anm. 4: Katrin Nöbauer, Goldschatz-Diebstahl: Probleme mit Alarm und Videoüberwachung, in: BR24, 28.01.2025; Quelle: www.br.de/nachrichten/bayern/goldschatz-diebstahl-probleme-mit-alarm-und-videoueberwachung,UbFvF4x; Abfrage: 03.02.2025
Anm. 5: Prozess offenbart massive Sicherheitsmängel in Museum; Süddeutsche Zeitung, 28.01.2025; Quelle: www.sueddeutsche.de/bayern/kelten-goldschatz-gestohlen-prozess-offenbart-massive-sicherheitsmaengel-in-museum-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250128-930-357739; Abfrage: 03.02.2025
Anm. 6: Susanne Pfaller / Daniela Olivares, Gestohlener Keltenschatz von Manching: Diebesbande vor Gericht, in: BR24, 21.01.2025; Quelle: www.br.de/nachrichten/bayern/gestohlener-keltenschatz-von-manching-diebesbande-vor-landgericht-ingolstadt,UY8wLVH; Abfrage: 03.02.2025
Anm. 7: Warnhinweis des Bundeskriminalamts zu gezielten Diebstählen ostasiatischer Kunst, in: Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern, 27.11.2023; Quelle: museumsberatung-bayern.de/detail/27-11-2023_warnhinweis-des-bka-zu-gezielten-diebstaehlen-ostasiatischer-kunst; Abfrage: 03.02.2025

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, eins 2025, S. 68-71