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Museen unter das KRITIS-Dach der nationalen Resilienzstrategie?

Das könnte mehr neue Probleme schaffen als es bestehende löst!

Kurz vor der Bundestagswahl 2025 hat der Deutsche Museumsbund (DMB) einen Katalog mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der Museen geht es darin aber nicht nur um das liebe Geld. Vielmehr fordert man unter anderem verlässliche Rahmenbedingungen im Bereich Künstlicher Intelligenz, die Verstetigung des Klimaschutzes in der Kulturpolitik oder die Aufnahme der Museen in Art. 5, Abs. 3 des Grundgesetzes, um sie vor dem Hintergrund zunehmender Demokratiefeindlichkeit vor Einflussnahme zu schützen. In vorliegendem Beitrag aber soll es um die Forderung gehen, die Belange der Museen bei der Erarbeitung der nationalen Resilienzstrategie zu berücksichtigen. (Anm. 1) Ist das der richtige Weg?

Was ist die nationale Resilienzstrategie?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) definiert den Begriff Resilienz wie folgt: „Resilienz beschreibt die Fähigkeit eines Systems, einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft, die Gefährdungen ausgesetzt sind, sich rechtzeitig und effizient den Auswirkungen einer Gefährdung zu widersetzen, diese zu absorbieren, sich an sie anzupassen, sie umzuwandeln und sich von ihnen zu erholen, auch durch die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer wesentlichen Grundstrukturen und Funktionen durch Risikomanagement.“ Das „übergeordnete Ziel der Resilienzstrategie ist es, dass die Menschen und ihre Existenzgrundlagen sowie die Gesellschaft als Ganzes in Deutschland resilienter gegenüber Katastrophen sind. Das bedeutet, dass wir Risiken besser verstehen, Institutionen stärken, um Risiken zu steuern, Investitionen in Resilienz erhöhen und uns auf Krisen besser vorbereiten, um sie schneller und effektiver zu bewältigen und einen besseren Wiederaufbau zu ermöglichen.“ (Anm. 2)

Was sind Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und wer zählt dazu?
Zentraler Baustein der nationalen Resilienzstrategie ist der Schutz sog. Kritischer Infrastrukturen. Diesen Begriff definiert das BMI wie folgt: „Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ (Anm. 3)
Eine Grundlage der nationalen Resilienzstrategie ist die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) der Europäischen Union. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren physische Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder Sabotage zu stärken. Eine weitere Grundlage ist die NIS-2-Richtlinie der EU, die seit dem 18. Oktober 2024 für eine höhere Cybersicherheit in Europa sorgen soll. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen konnten hierzulande weder das KRITIS-Dachgesetz noch die NIS-2-Richtlinie umgesetzt werden. Hierzulande existiert bislang lediglich ein Referentenentwurf. (Anm. 4)

Mit der geplanten EU NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz wird die Zahl der kritischen Sektoren ab 2025 deutlich ausgeweitet: Energie, Transport / Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Digitale Dienste, Staat, Weltraum, Lebensmittel, Entsorgung, Verarbeitendes Gewerbe sowie Chemie und Forschung. Innerhalb dieser Sektoren wird nach Bedeutung gewichtet.

Kritische Infrastrukturen müssen für ihren eigenen Schutz sorgen!
Den Schutz der KRITIS zu gewährleisten, ist zwar eine Kernaufgabe für Staat und Wirtschaft und ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik Deutschlands. Aber: „Für den Schutz ihrer Anlagen sind in erster Linie deren Betreiber verantwortlich. (…) Für die Betreiber dieser Einrichtungen legt das Gesetz Mindestanforderungen fest. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht.“ (Anm. 5) Das ganze Vorhaben geht mit einem stattlichen Bündel von Aufgaben einher:
• Kritische Infrastrukturen sollen künftig klar und systematisch identifiziert werden.
• Staat und KRITIS-Betreiber sollen regelmäßige Risikobewertungen durchführen und dadurch Gefahren besser erkennen.
• Es werden Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Für die Betreiber bedeutet das mehr Handlungssicherheit, um sich gegen Gefahren zu schützen.
• Ein zentrales Meldesystem für Störungen soll das bestehende Meldewesen im Cybersicherheitsbereich ergänzen. Mögliche Schwachstellen beim Schutz Kritischer Infrastrukturen können so besser erkannt und behoben werden.
• Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich der Kritischen Infrastrukturen soll besser organisiert und klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner benannt werden. (Anm. 6)

Der Schutzmantel der KRITIS bedeutet zunächst einmal einen beachtlichen Mehraufwand: „Für die Betreiber werden Mindestanforderungen für den Schutz festgelegt. Das können zum Beispiel Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, ein stärkerer Objektschutz, Notfall-Kommunikationsmittel, eine Notstromversorgung und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. (…) Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht, damit schnell Klarheit über Schäden besteht und diese begrenzt werden können.“ (Anm. 7)

Und kosten wird das Ganze auch einiges. Der oben erwähnte Referentenentwurf kalkuliert für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie einen „Erfüllungsaufwand“ für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,65 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein „einmaliger Aufwand von rund 1,37 Milliarden Euro. Dieser ist fast ausschließlich der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Es entfallen rund 121 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten.“ (Anm. 8) Die Kosten für die Umsetzung der CER-Richtlinie kommen selbstredend hinzu.

Können unsere Kulturbetriebe das leisten?
KRITIS umfasst Dinge wie Wasser, Strom, Lebensmittel oder den öffentlichen Nahverkehr, die zwar alltäglich, aber nichtsdestotrotz lebensnotwendig sind. Archive, Bibliotheken und Museen oder Baudenkmäler und Kulturgüter sind bislang nicht unter den o.g. schützenswerten Sektoren gelistet, nicht einmal die Welterbestätten der UNESCO. Für sie gilt die Haager Konvention (1954), die darauf zielt, Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen.

Nun also fordert der DMB, dass Museen „als herausragende Orte des Kulturellen Erbes und der gesellschaftlichen Debatten den besonderen Schutz und somit die Berücksichtigung in der Nationalen Resilienzstrategie“ erhalten. Bei nüchterner Betrachtung der Gegebenheiten sind Zweifel an Sinnhaftigkeit und praktischer Durchführbarkeit dieser Forderung angebracht. Denn bevor es überhaupt zum erstrebten Schutz kommen kann, muss ein umfangreicher Katalog von einmaligen Pflichten abgearbeitet und ein Audit wiederkehrender Prüfungen und Bewertungen durchlaufen werden.

Seit Langem klagen unsere Museen über eine unzureichende finanzielle, personelle, technische und bauliche Ausstattung. Und während es heißt, dass nicht einmal für den „Normalbetrieb“ ausreichend Ressourcen vorhanden seien, sollen künftig zusätzliche Aufgaben hinzukommen.
• Verfügen die Museen über Personal und Know-how sowie über Zeit, Geld und Technik zur Befriedigung der hohen KRITIS-Ansprüche?
• Welche Museen sollen unter den KRITIS-Schutzschirm schlüpfen dürfen? Alle 8.800? Oder nur die „Top 10“, die „Top 50“ oder die „Top 100“?
• Wer wählt die schutzwürdigen Museen aus? Der DMB? Die Politik?
• Selbstredend wollen auch Tausende von Archiven und Bibliotheken berücksichtigt werden …

Wer soll schützen, wenn sogar die Bundeswehr zivile Hilfe benötigt?
Und ganz generell: Was konkret versprechen die Museen sich von der Berücksichtigung in der nationalen Resilienzstrategie? Dass bei Hochwasser oder Brand zunächst Kunstwerke gerettet werden und erst danach die Bewohner des örtlichen Seniorenheims? Oder dass bei einem terroristischen Akt die in der Nähe befindlichen Kulturbetriebe durch Polizisten abgeschirmt werden? Oder dass im Kriegsfalle die Soldaten der Bundeswehr den Museen einen umfassenden Schutzschirm bieten? Auch das dürfte Wunschdenken sein, denn die Bundeswehr hat nicht einmal ausreichend Kräfte, um landesweit die verteidigungswichtige Infrastruktur zu schützen, zu denen Kasernen und Flugplätze, aber auch Kraftwerke, Stromleitungen, Häfen, Straßen oder Krankenhäuser zählen. Da das Militär beim Schutz dieser und weiterer Objekte auf Hilfe angewiesen ist, schließt die Bundeswehr aktuell „Verträge für die sogenannten Convoy-Support-Center. Dann stellt beispielsweise ein ziviles Unternehmen für deutsche und NATO-Streitkräfte die Sprit-Versorgung sicher und die Verpflegung bereit.“ (Anm. 9) Wenn also selbst die Bundeswehr im Krisenfalle auf Hilfe Dritter angewiesen ist, wer, bitte, soll dann den Museen bei Bedarf zur Seite stehen?

An Selbstertüchtigung führt kein Weg vorbei!
Ist die vom DMB geforderte Berücksichtigung der Museen bei der Erarbeitung der nationalen Resilienzstrategie vor dem Hintergrund der unübersehbaren technischen, personellen und finanziellen Engpässe und Hürden tatsächlich wünschenswert? Was bringt es, Mitglied im exklusiven KRITIS-Club zu sein, der aber im Notfalle kaum praktische Hilfe wird bieten können?

Anstatt auf den großen und republikweit wirksamen Wurf zu warten, sind Archive, Bibliotheken und Museen meines Erachtens besser beraten, sich die konkreten Gefährdungen ihres jeweiligen Standortes schonungslos bewusst zu machen und sich gründlich auf die Bewältigung möglicher Krisen vorzubereiten. Dazu bietet der DMB in letzter Zeit einige Papiere, Foren und Checklisten, die zur Selbsthilfe anleiten, darunter: Klima, Krieg, Naturkatastrophen – Museen in der Multikrise (Museumskunde, Bd. 88, 2023), Museen durch Krisen navigieren (Museumskunde, Bd. 89, 2024), Checkliste Krisenfeste Museen (2024), ThemenTalk: Zukunftsfähiges Museumsmanagement (11.12.2025), Umfrage: Umgang mit Krisen im Museum (bis 28.02.2025) oder Checkliste Zusammenarbeit mit Trägern gestalten (2025). (Anm. 10)

Zur Selbsthilfe gehört aber auch das Miteinander. Dafür gibt es unter anderem das bereits weit verbreitete, aber immer noch nicht flächendeckende Konzept der Notfallverbünde, die sich am Motto der Musketiere orientieren: „Einer für alle, alle für einen!“

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Vgl. Bundestagswahl 2025: Für zukunftsfähige Museen – 10 Forderungen, in: Deutscher Museumsbund, 20.02.2025; Quelle: www.museumsbund.de/10-forderungen-an-die-bundesregierung/; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 2: Resilienzstrategie,13.07.2022; Quelle: www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/resilienzstrategie/resilienzstrategie-node.html; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 3: Schutz Kritischer Infrastrukturen; Quelle: www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/schutz-kritischer-infrastrukturen/schutz-kritischer-infrastrukturen-node.html; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 4: Vgl. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, Stand: 03.07.2023; Quelle: ag.kritis.info/wp-content/uploads/2023/07/NIS2UmsuCG-Referentenentwurf-BMI-CI1-Bearbeitungsstand-03072023.pdf; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 5: Schutz Kritischer Infrastrukturen, a.a.O.
Anm. 6: EU-Richtlinien zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, in: BMI, 18.01.2023; Quelle: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/01/eu-richtlinien-kritis.html; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 7: Mit unserem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen machen wir Deutschland krisenfester!, in: BMI, 06.11.2024; Quelle: www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/kabinett-kritis.html; Abfrage: 25.02.2025
Anm. 8: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, a.a.O.
Anm. 9: Auch die Bahn wird attackiert. Generalleutnant André Bodemann hat einen Auftrag: Deutschland auf die zunehmende Kriegsgefahr vorzubereiten. Dazu braucht er die Hilfe von Unternehmen und ihren Mitarbeitern, in: Die ZEIT, Nr. 8, 20.02.2025, S. 22.
Anm. 10: Vgl. B. Schmitt, DMB-Checkliste „Zusammenarbeit mit Trägern gestalten“ in vorliegender Ausgabe von KulturBetrieb

Dieser Text ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, eins 2025, S. 48-50.