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Fachbeiträge

Urheberrecht im Museum

Ein zunehmend wichtiger und komplexer werdendes Thema

Museen u.a. kulturbewahrende Einrichtungen sind keine rechtsfreien Räume. Ein Beleg dafür ist die seit Ende Mai 2018 europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung, die in vielen Häusern für Unsicherheiten, juristische Konsultationen und hektisches Handeln gesorgt haben dürfte. Darüber hinaus stehen Museen und Sammlungen vor einer Vielzahl von Aufgaben, die auch rechtlich von Belang sind: Kulturgutschutzgesetz, Umgang mit menschlichen Überresten, Provenienzforschung, Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten … Zu einigen dieser Themen hat der Deutsche Museumsbund Leitfäden herausgegeben. (Anm. 1) Dagegen scheint das Thema Urheberrecht – abgesehen von gelegentlichen Vorträgen und Seminaren (Anm. 2) – hierzulande eine Leerstelle zu sein.

Typische Fragen aus der Praxis

Das Urheberrecht bezeichnet den Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht und gilt in erster Linie für Werke der Kunst. Museen sind demnach besonders betroffen. Um Kuratoren, Szenografen, Restauratoren oder Verantwortlicher für Inventar, Katalog und Öffentlichkeitsarbeit eine Orientierung zu bieten, hat der Verband der Museen der Schweiz 2017 den Leitfaden „Urheberrecht. Praxiswissen für Museen“ vorgelegt. Die Publikation führt in verständlicher Sprache auf, was urheberrechtlich geschützt ist, was von einem Entgelt ausgenommen ist und was es bei der Arbeit mit urheberrechtlich geschützten Werken zu beachten gilt. Im Zentrum stehen zwei Themenkomplexe.

Umgang mit Originalen: Ist für die Neuinstallation eines Werks eine Genehmigung des Urhebers erforderlich? (Nein, wenn …) Darf ich von Werken der Sammlung für die interne Dokumentation Reproduktionen anfertigen lassen? (Nein, aber …) Darf ein Museum ein geschütztes Werk zerstören oder entsorgen? (Ja, insofern …) Dürfen die Besucher Werke in den Ausstellungsräumen fotografieren? (Ja, wenn …)
Umgang mit Reproduktionen: Brauche ich eine Genehmigung der Rechteinhaber für Drucksachen und Merchandising-Produkte? (Ja) Darf ich die Fotografien eines Werks für die Reproduktion bearbeiten? (Nein) Muss ich eine Genehmigung der Urheber einholen, um digitalisierte Werke der Sammlung für die Öffentlichkeit bereitzustellen? (Ja)
Ein Kurzüberblick zu den Themen Genehmigung vergessen, Urheber nicht ausfindig zu machen und Mahnschreiben rundet die Publikation ab.

Urheberrecht. Praxiswissen für Museen (Normen und Standards – Empfehlungen des VMS 2017)
Hrsg.: Verband der Museen der Schweiz, Zürich 2017, 16 Seiten
Printversion: 4,00 Euro (zzgl. Versandkosten Europa)
Kostenloser Download: https://www.museums.ch/assets/files/dossiers_d/Standards/VMS_Urheberrecht_D_web.pdf

Hinweis: Die Publikation gilt nur für Schweizer Recht.

Anm. 1: Vgl. Publikationen; Quelle: www.museumsbund.de/publikationen-suche/; Abfrage: 15.06.2018
Anm. 2: Aktuell verzeichnet der Veranstaltungskalender des Onlineportals KulturBewahren drei Termine zum Thema: Vorsicht Urheberrecht. Was Kreative über Urheberverträge wissen sollten (Stuttgart, 28.06.2018), Stolperfallen erkennen und vermeiden. Rechtliche Probleme im Arbeitsalltag vereinsgetragener Museen (Rüsselsheim, 11.09.2018) und Rechtsfragen in Museen (Zertifikatsprogramm Museumsmanagement für Volontär/innen, Berlin, 27./28.09.2018); Quelle: www.kulturbewahren.de/services/termine/; Abfrage: 15.06.2018

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb zwei 2018, S. 89

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