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Fachbeiträge

Gesundheit schützen (I)

Lichtqualität am Arbeitsplatz

Der aktive Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers. (1) Mit Blick auf das Thema Licht können in Kulturbetrieben neben Büros und Bibliotheken z.B. Werkstätten der Restauratoren und Techniker oder Räume der Museumspädagogik betroffen sein.

Positive Wirkungen des Lichts erforschen und nutzen

Licht ist für das Wohlbefinden des Menschen von zentraler Bedeutung. Es kann Leistungsfähigkeit und Konzentration fördern oder – im negativen Falle – Gesundheit, Stimmung und Motivation beeinträchtigen. Deshalb moderne Leuchtmittel neben ökonomischen, konservatorischen und finanziellen Erwägungen (energieeffiziente Sparlampe) auch die Auswirkung auf den Menschen berücksichtigen.
Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart erforscht und entwickelt – auch mit Blick auf anthropozentrische Konzepte der Arbeitsorganisation – innovative Technologien. Forschungsschwerpunkte im sog. Light Fusion Lab sind dynamische, multispektrale Beleuchtung für den Arbeitsplatz und andere Anwendungsgebiete (auch LED und OLED), Display- und Interaktionssysteme für zukünftige digitale Arbeitsumgebungen sowie die Evaluation von Lichtkonzepten und Systemen – sowohl technisch als auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Menschen. Dazu werden im Light Fusion Lab Arbeitsprozesse simuliert und Referenzmessungen zur optischen Charakterisierung und Qualitätsbewertung von Leuchten und Leuchtmitteln durchgeführt. Ziel ist es, die Potenziale dieser Basistechnologien hinsichtlich der visuellen und ergonomischen Qualität sowie der Energieeffizienz praktisch nutzbar zu machen. Der nLightened Workplace kombiniert variable, interaktive Displayflächen und Beleuchtungssysteme und bildet in Kombination mit dem Virtual Sky einen Living Prototype für integrierte Display- und Beleuchtungssysteme am Arbeitsplatz. (2)

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Anm. 1: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG), zweiter Abs., § 3.
Anm. 2: Vgl. www.iao.fraunhofer.de/lang-de/geschaeftsfelder/engineering-systeme/380.html?lang=de; Abfrage: 09.01.2014

Dieser Beitrag wude erstmals publiziert in KulturBetrieb eins 2014, S. 32. 

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