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Vorbeugender Brandschutz in Kulturbetrieben

Betrieblich-organisatorische Maßnahmen sind unentbehrlich

Vorbeugender Brandschutz in Kulturbetrieben Betrieblich-organisatorische Maßnahmen sind unentbehrlich Museen, Archive und Bibliotheken sind recht häufig von Bränden betroffen. Allein im Jahr 2015 hat es in mindestens 19 kulturellen bzw. historischen Liegenschaften gebrannt, darunter einige Feuer mit verheerenden und sogar tödlichen Folgen. (Anm. 1) Um das Ausbrechen von Bränden zu verhindern, ist der sog. organisatorische Brandschutz von ganz besonderer Bedeutung.

Brandverhütung ist das Ziel

Unter »vorbeugendem Brandschutz« (auch Brandverhütung) fasst man alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorzubeugen. Abzugrenzen davon ist der sog. »abwehrende Brandschutz«, der die Belange der Feuerwehr beim Löschen oder Eindämmen eines Brandes betrifft. Während beim vorbeugenden Brandschutz nahezu durchgängig bau- oder anlagentechnische Maßnahmen im Zentrum des Interesses stehen, werden betrieblich-organisatorische Vorkehrungen nicht selten als nachrangig betrachtet – obwohl gerade durch sie das Entstehen von Bränden besonders effektiv verhindert werden kann. Vorbeugender Brandschutz wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert:

• Baulicher oder bautechnischer Brandschutz (passiver Brandschutz)
• Anlagentechnischer Brandschutz (aktiver Brandschutz)
• Betrieblich-organisatorischer Brandschutz („interaktiver Brandschutz“)

Bauliche Maßnahmen – hierunter fasst man z.B. Wände, Decken, Brandabschnitte, Brandschutztüren oder Fluchtwege – werden hierzulande in verschiedenen DIN bzw. DIN EN geregelt. Als passive Maßnahmen kann ihre Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden, aber ein Brandereignis verhindern kann der bautechnische Brandschutz nicht. Dies gilt auch für den anlagentechnischen Brandschutz, der alle technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst, die z.B. der Detektion, der Auslösung eines Alarms und der Bekämpfung eines Brandes dienen bzw. seine Ausbreitung eindämmen oder behindern. Dazu gehören etwa Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- oder Gaslöschanlagen.

Nutzung bestimmt den Brandschutz

Bau- oder anlagentechnische Maßnahmen sind bauordnungsrechtlich zwingend vorgeschrieben, können aber die Entstehung eines Brandes nicht verhindern. Dieses Ziel kann nur durch den betrieblich-organisatorischen Brandschutz erreicht werden, dessen zentrale Leitgedanken die konkrete Nutzung von Gebäuden sowie die daraus resultierenden Nutzungsspezifika sind. Davon ausgehend lassen Betreiber und / oder Nutzer von Gebäuden ein spezifisches Brandschutzkonzept erstellen, das Brandrisiken analysiert und wirksame Gegenmaßnahmen definiert. Es umfasst neben den o.g. Maßnahmen u.a. auch die Erstellung einer Brandschutzordnung (DIN 14096), das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen (DIN ISO 23601) und – sofern erforderlich – die Erstellung eines Feuerwehrplanes (DIN 14095). Diese `klassischen´ Mittel dokumentieren nicht nur die konkreten Maßnahmen, sondern sie geben den Nutzern, vor allem aber den meist ortsfremden Rettungskräften der Feuerwehr während des Einsatzes eine unersetzliche und mitunter lebenswichtige Orientierung im Gebäude. Um jedoch den Ausbruch und die Ausbreitung eines Feuers tatsächlich zu verhindern, muss eine Brandschutzordnung täglich „gelebt“ werden. Das beginnt bei der strikten Einhaltung relativ einfacher Maßnahmen: Das Verbot des Rauchens und offenen Feuers, das dauerhafte Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie die stete Funktionstüchtigkeit brandschützender Bauteile wie Türen, Feststellanlagen usw.

Gefährdungsbeurteilungen werden wichtiger

Bislang wurden Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht bzw. aus berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV) und neuerdings auch aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) weniger dazu genutzt, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Zukünftig wird es jedoch immer mehr die Aufgabe von Betreibern und Nutzern sein, anhand konkreter Gefährdungsbeurteilungen auch das Brandentstehungsrisiko zu bewerten. Denn erst die durchgängige Analyse von Gefährdungen und die hieraus ableitbaren Gegenmaßnahmen bereits im Vorfeld der Entstehung eines Brandes sind effektives Mittel, um das Thema Brandschutz nachhaltig und zukunftsfähig zu halten, d.h. es bleibt bei dem altbekannten Motto: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt“. Welche konkreten Maßnahmen könnten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in Bezug auf die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen im Fokus stehen? Beispielhaft seien erwähnt:

• ständiges Rauchverbot sowie Verbot offener Zündquellen
• dauerhaftes Freihalten von Flucht- und Rettungswegen in Verbindung mit deren Kennzeichnung
• regelmäßige Schulungen von Betriebsangehörigen im Rahmen der Brandschutzordnung; dazu zählt auch die Ausbildung zur Benutzung von Handfeuerlöschern nach ASR A 2.2
• regelmäßige Prüfung elektrotechnischer Geräte nach berufsgenossenschaftlichem Regelwerk, um Zündquellen zu vermeiden; dazu zählt auch die Prüfung festinstallierter Elektroanlagen innerhalb des Gebäudes
• regelmäßige Wartungszyklen von Technik, die durchgängig gefahrauslösend sein kann
• Gefährdungsbeurteilung und Analyse von konkreten Handlungen bzw. Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden; mit Blick auf Kulturbetriebe ist im Besonderen an mögliche Brandlasten in Depots zu denken sowie an den Umgang mit Lösemitteln u.a. Chemikalien, z.B. in Restaurierungswerkstätten

Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig nicht mehr ausreichen wird, im Rahmen der Genehmigungsphase ein Brandschutzkonzept erstellen und durch Fachleute ausführen zu lassen. Vielmehr wird es für Nutzer und Betreiber darum gehen, das Brandschutzkonzept dauerhaft „mit Leben“ zu füllen, d.h. die vereinbarten Maßnahmen zum vorbeugenden betrieblich-organisatorischen Brandschutz kontinuierlich im Blick zu haben und konsequent umzusetzen. Die Vorschriften zum Brandschutz sind kein Selbstzweck. Sie dienen vorrangig dazu, Leben zu sichern und zu retten – sowohl das der Gebäudenutzer, als auch der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Bau- und anlagentechnische Vorkehrungen unterstützen den aktiven und passiven Brandschutz, aber sie können das achtsame und umsichtige Verhalten der Nutzer und Betreiber nicht ersetzen.

Anm. 1: Vgl. den Beitrag „Kulturbetriebe in Flammen. Ein erschütternder Rückblick auf das Jahr 2015“ in Ausgabe eins 2016 von KulturBetrieb.

IBB Ingenieurbüro Bautechnischer BrandschutzMarco Schmöller, Dipl.-Ing. (FH)www.schmoeller-brandschutz.de

IBB Ingenieurbüro Bautechnischer Brandschutz ist Förderer der Auszeichnung "Riegel - KulturBewahren" (www.riegel-preis-kulturbewahren.de)

 

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", eins 2016, S. 48-49.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2016-Ausgabe-1-Februar.pdf

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