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Kulturgut digitalisieren! Aber wie? (Handreichung)

Die rechtlichen Voraussetzungen

Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut stellt Museen, Archive und Bibliotheken vor Herausforderungen, die u.a. technischer, organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Natur sein können. KulturBetrieb stellt eine Auswahl wissenswerter und nützlicher Aspekte zum Thema vor. Hier der Blick auf einige rechtliche Rahmenbedingungen.

Jede Digitalisierung ist auch eine Vervielfältigung

Wenn Bücher, Gemälde oder Urkunden digitalisiert werden, handelt es sich rechtlich um Vervielfältigungen, die u.a. das Urheberrecht betreffen können. Die Broschüre „Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen“ orientiert über relevante Bestimmungen, die in Deutschland gelten, und weist auf mögliche Risiken sowie auf Optionen für den Umgang kultureller Einrichtungen mit eigenen Rechten hin. Wesentliche Teile der Handreichung sind dem Thema „Fremde Rechte“ gewidmet. Zentrale Begriffe in diesem Zusammenhang sind u.a. Schutzdauer und Gemeinfreiheit oder Nutzungserwerb und Schranken. Darüber hinaus informiert die Broschüre darüber, welche Rechte die Institutionen z.B. im Umgang mit beauftragten Externen haben, sowie über die Rechte von Personen, die z.B. auf Fotografien abgebildet sind. Praktische Hinweise gelten u.a. dem Umgang mit Forderungen Dritter, sog. `freien´ Lizenzen, technischen Faktoren oder der Rolle von Verwertungsgesellschaften. Schließlich beleuchtet die Handreichung verschiedene Möglichkeiten der Kooperation mit Einrichtungen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) oder der Europeana.

Warum diese Handreichung?

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere das Urheberrecht enthalten Vorschriften, die nicht in erster Linie für Gedächtnisinstitutionen gemacht wurden, sondern um die wirtschaftlichen Interessen verschiedener Gruppen auszugleichen. Und obwohl auch das Urheberrecht dem Wandel unterworfen ist, kann nicht damit gerechnet werden, dass sich die Bestimmungen für Museen, Archive und Bibliotheken sehr schnell vereinfachen oder aus Sicht der Institutionen verbessern werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Mitarbeiter in den Institutionen mit den entsprechenden Rahmenbedingungen, insbesondere dem Urheberrecht, vertraut machen und ein Gefühl für die rechtlichen Risiken entwickeln. Oft genug wird in der praktischen Arbeit keine endgültige Rechteklärung möglich sein und es vielmehr auf eine solide Risikoabschätzung ankommen. Die Gedächtnisinstitutionen sollten aber auch ihre Gestaltungsmöglichkeiten erkennen und wahrnehmen, wenn es um den Umgang mit eigenen Rechten geht.“ (S. 42)

Paul Klimpel und John H. Weitzmann, Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen
Hrsg. von digiS – Servicestelle Digitalisierung Berlin
2. geänderte Auflage, Berlin 2015, broschiert, 42 Seiten

Dauerhaft zitierbar über Digital Object Identifier (DOI): http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.2

Dr. Berthold Schmitt, Herausgeber der Fachzeitschrift KulturBetrieb

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in "KulturBetrieb. Magazin für innovative und wirtschaftliche Lösungen in Museen, Bibliotheken und Archiven", eins 2016, S. 76.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2016-Ausgabe-1-Februar.pdf