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Qualitätskontrolle im Digitalisierungsprozess

Fachtagung und Workshop von Memoriav

Der Verein Memoriav setzt sich aktiv und nachhaltig für die Erhaltung, Erschließung und Zugänglichkeit des audiovisuellen Kulturgutes ein. Seit 2006 publiziert der Verein u.a. Empfehlungen zum Erhalt von Ton- und Videodokumenten sowie von Film und Fotografie. (Anm. 1) In einer Tagung am 8. März 2018 in Bern wurde das Thema „Qualitätskontrolle im Digitalisierungsprozess“ erörtert.

Qualitätskontrolle von Beginn an

Experten aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz erörterten u.a.: Wie ist Qualität im Kontext der Digitalisierung zu definieren? Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind nötig, um Qualität messen zu können? Worauf ist bei der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister zu achten? Welche Kontrollen müssen intern, welche extern vorgenommen werden? Was passiert bei Fehlern?
Die Praxisberichte zeigten, dass der Zustand des Materials und der ganze Digitalisierungsworkflow genau bekannt sein müssen, um Mängel beurteilen zu können; auch, weil Unsauberkeiten im Nachhinein kaum korrigiert werden können. Um ein Digitalisierungsvorhaben möglichst effizient zu realisieren, sollten die Verantwortlichen in den Kulturbetrieben nicht nur Kenntnisse über das Ausgangsmaterial mitbringen, sondern auch über ein technisches Grundverständnis verfügen, um den Prozess adäquat begleiten zu können. Workshops vermittelten Kenntnisse über Inhalte und Voraussetzungen für die Erstellung von Pflichtenheften, die zugleich als Checkliste dienen. Zu den zentralen Punkten zählen u.a. Ziele des Projektes, Erwartungen an Qualität, Termine, Kosten, Logistik, Evaluation.
Fazit: „Gedächtnisinstitutionen müssen sich die Kompetenz aneignen, um die Qualität einer Digitalisierung selber zu definieren und Qualitätskontrolle über den ganzen Workflow hinweg zu planen. Eine enge Zusammenarbeit mit Dienstleistern und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses hilft dabei. Um Unsicherheiten über den genauen Inhalt eines Auftrags zu vermeiden, braucht es aber dennoch klare Handlungsanweisungen, z.B. in Form von Pflichtenheften. Allerdings sollten diese nicht zu komplex ausfallen. Die Qualitätskontrolle im engeren Sinn findet sowohl bei den Dienstleistern wie bei den Auftraggebern statt und besteht idealerweise aus einer Kombination von Software-Tools und manuellen Massnahmen.“ (Anm. 2)

Memoriav – Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz
Bümplizstraße 192, 3018 Bern / Schweiz
Tel 0041 / 31 / 3801080
info(at)memoriav.ch
www.memoriav.ch

Anm. 1: Vgl. die als PDF bereitgestellten Memoriav Empfehlungen; memoriav.ch/publikationen/
Anm. 2: Memoriav Fachtagung 2018: Rückblick und Zusammenfassung; Quelle: memoriav.ch/memoriav-fachtagung-2018-rueckblick-und-zusammenfassung/; Abfrage: 30.09.2018

Dieser Beitrag wurde erstmals publiziert in KulturBetrieb zwei 2018, S. 47.