Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Das Kulturgutschutzgesetz: Wer? Wie? Was?

Ein Leitfaden gibt Orientierung

Das jüngst novellierte Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG) wurde und wird kontrovers debattiert, besonders unter Sammlern und Händlern. Noch vor dem Inkrafttreten (August 2016) haben einige Künstler, darunter der Maler Georg Baselitz, ihre Leihgaben aus deutschen Museen und Galerien abgezogen. Einer der Gründe: Nach der neuen Regelung muss auch die Ausfuhr eines Kunstwerks in ein EU-Land genehmigt werden. Bisher galt das nur für Exporte in Nicht-EU-Länder. Was bedeutet das alles für Archive, Bibliotheken und Museen?

Handreichung für die Praxis

Braucht jedes Kunstwerk, das aus Deutschland ausgeführt werden soll, künftig eine Ausfuhrgenehmigung? Wann ist die Ausfuhr „vorübergehend“? Sind die neuen Regelungen mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Eigentum vereinbar? Widersprechen die neuen Regelungen nicht dem Gedanken des freien Warenverkehrs in der EU? Diese und viele weitere häufig gestellte Fragen zum praktischen Umgang mit dem Gesetz beantwortet der dreiteilige Leitfaden.

Teil I erläutert das Kernanliegen des Gesetzes (Wozu Kulturgutschutz?) und seine Auswirkungen, z.B. für Sammler oder Kultur bewahrende Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken und Museen: Das neue KGSG „verbindet erstmals beide Dimensionen des Kulturgutschutzes miteinander in einem einheitlichen Gesetz: den Schutz von Kulturgut in Deutschland und den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten. Hierdurch wird eine Regulierung erreicht, die bisherige Redundanzen vermeidet, Querverweise zwischen verschiedenen Gesetzen überflüssig macht sowie EU- und völkerrechtliche Vorgaben systematisch und schlüssig umsetzt.“ Teil II enthält den Gesetzestext (52 Seiten!) samt Erläuterungen (170 Seiten!).
Schließlich wenden sich die Anhänge von Teil III an Sammlerinnen und Sammler, den Kunsthandel und weitere Interessengruppen, darunter Bürgerinnen und Bürger, Kunsthändler, Galeristen und Auktionshäuser, Museen, Restauratoren und Restaurierungsmaßnahmen, Bibliotheken, Archive, Künstlerinnen und Künstler, Sammler von Briefmarken, Münzen und Fossilien. Zu den zentralen Themen gehören: Richtlinien zur Kulturgüterrückgabe; Verordnungen über die Ausfuhr von Kulturgütern; UNESCO-Übereinkommen von 1970; Syrien- und Irak-Verordnungen; Übersicht zu Alters- und Wertgrenzen; Erläuterungen für Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen; internationaler Leihverkehr öffentlicher und privater Museen; Leihgaben im In- und Ausland oder Überblick zu steuerlichen Begünstigungen.
Abschließend nennt der Leitfaden Ansprechpartner in den Bundesländern (auch Landeskriminalämter) und beim Bund.

Das neue Kulturgutschutzgesetz. Handreichung für die Praxis
Hrsg.: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Berlin 2017, 386 Seiten

Kostenfreie Bestellung:
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock

Tel 030 / 18272272-1
Fax 030 / 1810272272-1
publikationen(at)bundesregierung.de
www.kulturstaatsministerin.de

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/; Abfrage: 11.08.2017

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in KulturBetrieb, zwei 2017, S. 105.

Zum Magazin: http://www.kulturbetrieb-magazin.de/fileadmin/user_upload/kulturbetrieb-magazin/magazin/KulturBetrieb-2017-Ausgabe-2-November.pdf